Kontoberechtigungen und Vorsorgevollmacht
Um vorzusorgen, können Sie etwa Kontoberechtigungen teilen und eine Vorsorgevollmacht erstellen:
Einzelkonto, Zeichnungsberechtigung
Von Ihnen berechtigte Personen verfügen über Ihr Bankkonto und können etwa Geld beheben, einzahlen und Daueraufträge eröffnen. Die Berechtigungen gelten zu Lebzeiten der Kontoinhabenden und erlöschen mit deren Tod.
Mitinhaber:in
Jeder Kontoinhabende verfügt einzeln über das Konto. Entscheidungen zum Kontovertrag (Zeichnungsberechtigungen, Kontoschließung, Rahmenerweiterung) treffen alle gemeinsam. Alle haben gleiche Rechte und Pflichten. Verstirbt eine:r der Beteiligten, sind die anderen weiterhin verfügungsberechtigt. In der Praxis ist eine Konto-Mitinhaberschaft etwa bei Mietzahlungen einer gemeinsamen Wohnung sinnvoll.

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