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Schwarz-goldene Füllfeder liegt auf einem Blatt Papier, beides auf braunem Schreibtisch, unscharfer Hintergrund.
Regelungen für Kontozugriffe und Berechtigungen sind im Notfall eine wertvolle Unterstützung für Vertrauenspersonen. Bild: Moddy/adobe.stock.com/generiert durch KI

Wer verwaltet mein Geld im Notfall?

Im unerwarteten Ernstfall helfen zeitgerecht getroffene Abmachungen mit Angehörigen und Vertrauenspersonen.

Kontoberechtigungen und Vorsorgevollmacht 

Um vorzusorgen, können Sie etwa Kontoberechtigungen teilen und eine Vorsorgevollmacht erstellen:

Einzelkonto, Zeichnungsberechtigung

Von Ihnen berechtigte Personen verfügen über Ihr Bankkonto und können etwa Geld beheben, einzahlen und Daueraufträge eröffnen. Die Berechtigungen gelten zu Lebzeiten der Kontoinhabenden und erlöschen mit deren Tod.

Mitinhaber:in

Jeder Kontoinhabende verfügt einzeln über das Konto. Entscheidungen zum Kontovertrag (Zeichnungsberechtigungen, Kontoschließung, Rahmenerweiterung) treffen alle gemeinsam. Alle haben gleiche Rechte und Pflichten. Verstirbt eine:r der Beteiligten, sind die anderen weiterhin verfügungsberechtigt. In der Praxis ist eine Konto-Mitinhaberschaft etwa bei Mietzahlungen einer gemeinsamen Wohnung sinnvoll.

Vorsorgevollmacht

Sie wird vorsorglich eingeräumt. Ihre Wirksamkeit tritt ein, wenn die errichtende Person nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Errichtung

Schriftlich vor Notar:in, Rechtsanwält:in oder Erwachsenenschutzverein. Voraussetzung: Geschäftsfähigkeit.

Registrierung

Diese erfolgt im „Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis“ und wird mit Eintreten des Vorsorgefalls wirksam.

Wirkungsbereich

Individuell festlegbar: etwa Vertretung vor Behörden, Aufenthalts- und Wohnangelegenheiten, Gesundheitsagenden, Vermögensthemen.

Beginn

Bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit.

Ende

Tod der vertretenen Person oder Widerruf.

Kosten

Sie variieren je nach Errichtungsstelle, sind jedoch bei Erwachsenenschutzvereinen günstiger.

Zwei Arten von Spezialvollmachten

Für einzelne Verfügungen

Die Spezialvollmacht gilt zum Beispiel für eine einmalige Kontobehebung. Danach erlischt die Vollmacht automatisch. Wichtig: Eine Spezialvollmacht für einzelne Verfügungen darf nicht älter als einen Monat sein. 

Bis auf Widerruf

Mit dem Tod der Kontoinhabenden erlischt die Vollmacht. Achtung: Eine Spezialvollmacht für dauerhafte Kontoverfügungen darf nicht älter als ein Jahr sein. 

Tipp: Erkundigen Sie sich vor dem Ausstellen der Vollmachten über Formvorschriften der betreffenden Bank.

Bank: Entbindung vom Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis erlischt nicht mit dem Tod von Kund:innen. Eine Entbindung der Bank vom Bankgeheimnis kann jedoch durch eine Amtsbestätigung eines Gerichtskommissärs:in (= Notar:in, der:die Verlassenschaftsabwicklung durchführt) oder durch einen richterlichen Beschluss zu eigenen Gunsten (= Einantwortungsbeschluss) erfolgen. 

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