Für den Verzehr geeignet
Weihnachten naht: Zeit für selbst gebackene Kekse und selbst gebrauten Punsch. Eine wichtige Zutat sind hier Zitronenschalen. Doch bevor Sie zu Reibe oder Zestenreißer greifen, heißt es aufpassen: Sind die Schalen unbehandelt und damit für den Verzehr geeignet?
Der Großteil der im Lebensmittelhandel angebotenen Zitronen ist oberflächenkonserviert. Um Schimmelpilzbildung und damit vorzeitigen Verderb zu vermeiden, wird ihr Äußeres mit verschiedenen Mitteln behandelt. Erkennbar sind solche Früchte an den E-Nummern 230 bis 233 und dem Vermerk: „Schale zum Verzehr nicht geeignet.“ Daneben werden immer öfter Zitronen lose angeboten, die erheblich teurer sind als die Massenware im gelben Kunststoffnetz. Häufig, aber nicht immer, sind diese Früchte unbehandelt. Bevor Sie zugreifen, heißt es daher auch hier: Genau auf die Kennzeichnung achten! Bei Bio-Zitronen ist eine Nacherntebehandlung übrigens verboten.
Alle Proben sauber
Wir wollten wissen: Können sich Konsumenten auf die Deklaration verlassen? In Supermarktfilialen und Biogeschäften kauften wir als unbehandelt ausgelobte Zitronen ein und ließen sie im Labor auf Oberflächenkonservierungsmittel inklusive Wirkstoff Imazalil untersuchen.
Die frohe Kunde: Alle Proben waren sauber! Sie können den Angaben der Zitronenproduzenten also vertrauen. Kleiner Wermutstropfen: „Schale nach der Ernte unbehandelt“ wie die Kennzeichnung solcher Produkte korrekt lautet, heißt natürlich nicht, dass die Ware überhaupt nie behandelt wurde.