Am 22. August ist Tag des Fisches. Ziel des Weltfischtages ist es, die Konsumenten für den Schutz aller Fischarten zu sensibilisieren.
Die Entscheidung für einen nachhaltig gefangenen Fisch kann beim täglichen Einkauf anhand von drei Kriterien getroffen werden: der Fischart, dem Fanggebiet und der Fangmethode.
Das muss auf der Verpackung von frischen, wenig verarbeiteten Fischprodukten stehen:
- Handelsbezeichnung der Art und wissenschaftlicher Name
- Auftauhinweis sowie bei vorverpackter Ware das
-
Mindesthaltbarkeitsdatum Angabe des Fanggebiets bei frischem Fisch, bearbeitetem Fisch (z.B. gefroren, gesalzen oder geräuchert). Das gilt auch für Krebs- und Weichtiere. Je nach Produktionsmethode müssen folgende Angaben gemacht werden:
- bei Seefisch: "Gefangen…" (gefolgt vom Fanggebiet)
- aus Seen oder Flüssen: „Aus Binnenfischerei…“ (gefolgt von der Angabe des Landes, in dem der Fisch seinen Ursprung hat)
- aus der Zucht: „Aus Aquakultur…“ oder „gezüchtet…“ (gefolgt von der Angabe des Landes, in dem der Fisch seine letzte Entwicklungsphase durchlaufen hat).
Keine Kennzeichnungspflicht bei verarbeitetem Fisch
Insgesamt sind 19 Fanggebiete (FAO-Gebiete) definiert. Sie sind weit gefasst, z.B. Nordostatlantik, FAO-Gebiet Nr. 27. Freiwillig darf der Hersteller präzisere Angaben machen. Hingegen besteht für stärker verarbeitete Erzeugnisse wie panierte oder marinierte Produkte, Fischsalat usw. keine entsprechende Kennzeichnungspflicht. So wird bei gefrorenem Seelachs „natur“ auf der Verpackung klar, woher er kommt, nicht aber bei paniertem Seelachsfilet.
Qualitätssiegel für nachhaltigen Fischfang
Außerdem gibt es unterschiedliche Qualitätssiegel, z.B. das „MSC“-Logo (Marine Stewardship Council (MSC)) für Wildfische aus zertifizierter nachhaltiger Fischerei oder das „ASC“-Siegel (Aquaculture Stewardship Council) für nachhaltig produzierte Zuchtfische aus Aquakulturanlagen.