Ein Süßstoff wirbt mit „energiefrei“, obwohl er laut Nährwerttabelle eine Menge Kalorien enthält. Wie geht das?
Die Bezeichnung „energiefrei“ bei einem Lebensmittel sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher dieselbe Bedeutung hat, ist laut Health Claims Verordnung nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 4 kcal (17 kJ) pro 100 ml enthält. Für Tafelsüßen, auch Süßstoff genannt, gilt ein Grenzwert von 0,4 kcal (1,7 kJ) pro Portion. Das entspricht der süßenden Wirkung von 6 g Saccharose, also ungefähr einem Teelöffel Zucker.
Gesamtkalorien
Wie viele Gesamtkalorien in einem Süßstoff stecken, hängt auch davon ab, welcher Füllstoff verwendet wird. Häufig wird hier Maltodextrin eingesetzt. Vor allem bei Streusüßen ist das der Fall.