Die Firma Prolactal versucht offenbar die eigene Haftung für die Opfer des Listerienskandals zu beschränken. Der VKI bereitet für eine Reihe von Geschädigten Ansprüche gegen Prolactal nach dem Produkthaftungsgesetz vor.
Anfang 2010 sorgt der Listerienskandal für Schlagzeilen. Durch den Konsum des von der Firma Prolactal in Umlauf gebrachten Quargelkäses kamen mehrere Menschen ums Leben bzw. erlitten schwere Gesundheitsschäden. Nun streiten Angehörige bzw. Opfer vor Gericht um eine Entschädigung. Die Firma Prolactal hat die ehemalige Quargel-Produktion in Hartberg vor Kurzem abgespalten und auf die Firma Prolactal Sauermilchvertriebs GmbH übertragen. Diese soll nun für alle Folgen des Listerienskandals haften.
Offenbar will die Firma damit die Haftung begrenzen. Aus Sicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wird damit auch der Haftungsfonds der Geschädigten eingeschränkt (siehe www.verbraucherrecht.at). Der VKI wehrt sich gegen dieses Vorgehen und bereitet derzeit für eine Reihe von Geschädigten Ansprüche gegen Prolactal nach dem Produkthaftungsgesetz vor. Falls es nicht zu angemessenen Entschädigungszahlungen kommt wird der VKI die Ansprüche gerichtlich geltend machen.