In der Regel können Lebensmittel ohne Genehmigung auf den EU-Markt gebracht werden.
Ausnahme: neuartige Lebensmittel (Novel Food), also diejenigen, die vor dem Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung am 15. Mai 1997 in Europa noch in keinem nennenswerten Umfang im Handel waren.
Hier fehlt die Erfahrung zur Verträglichkeit für den menschlichen Verzehr und es braucht eine EU-weite Zulassung. Dieser voraus geht eine wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Zuletzt wurden die getrockneten Larven des Käfers Tenebrio molitor (Gelbe Mehlwürmer) als Novel Food zugelassen.