Was versteht man unter Mineralwasser?
Mineralwasser hat seinen Ursprung in einem unterirdischen, vor jeder Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Es wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen. Mineralwasser muss den chemischen, physikalischen und mikrobiolgischen Anforderungen der Minerwalwasserverordnung entsprechen. Nur bestimmte Aufbereitungsverfahren sind erlaubt und die Abfüllung muss in unmittelbarer Nähe des Quellortes erfolgen. Natürliches Mineralwasser, so die Sachbezeichnung, muss ein amtliches Anerkennungsverfahrens beim Bundesministerium für Gesundheit durchlaufen. Erst dann darf es in Verkehr gebracht, also verkauft werden. Dass Mineralien im Wasser enthalten sind ist noch kein Kriterium für eine Anerkennung als Mineralwasser.