Nach dem 20.7. 2010 müssen Lebensmittel mit bestimmten künstlichen Farbstoffen einen Warnhinweis tragen: „"Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen". Die Farbstoffe stehen in Verdacht Kinder hyperaktiv zu machen.
Es geht um die Farbstoffe:
- Gelborange S (E 110)
- Chinolingelb (E 104)
- Azorubin (E 122)
- Allurarot AC (E 129)
- Tartrazin (E 102)
- Cochenillerot A (E 124)
Diese Farbstoffe gehören überwiegend zur Gruppe der sogenannten Azo-Farbstoffe.
Gilt EU-weit
Die neue Verordnung betrifft vor allem Fruchtgummis, Limonaden oder Backdekor. Sie gilt nach dem 20.7.2010 in der ganzen EU. Produkte, die diese Farbstoffe enthalten müssen den Namen oder die E-Nummer nennen sowie den Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“ Unser Rat: Lesen Sie genau die Zutatenliste.
Mit diesem Beschluss setzt das EU-Parlament vorbeugenden Verbraucherschutz durch. - Eine Stichprobe bei einer großen Supermarktkette hat gezeigt: Einige der Fruchtgummierzeugnisse sind bereits auf andere Farbstoffe umgestellt. Produkte, die schon vorher im Handel waren dürfen noch ohne besondere Kennzeichnung angeboten werden.