Strikte Regeln zur Kennzeichnung
Die EU hat strikte Regeln zur Kennzeichnung genveränderter Lebens- und Futtermittel be- schlossen. Genetisch veränderte Organismen können damit künftig bis auf den Teller verfolgt werden.
Jetzt: im Ausgangsprodukt
In Österreich treten diese Regeln am 18. April 2004 in Kraft. Damit müssen erstmals alle Lebensmittel gekennzeichnet werden, bei denen Gentechnik im Herstellungsprozess eine Rolle gespielt hat. Und zwar unabhängig davon, ob im Endprodukt noch genveränderte Stoffe nachweisbar sind. „Verbraucher werden die Wahl haben, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel kaufen oder nicht, weil diese ganz klar gekennzeichnet sein werden“, sagt David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheits- und Verbraucherschutz. „Und zum ersten Mal werden die Bauern in der Lage sein, auf den Etiketten zu sehen, ob sie genetisch veränderte Futtermittel kaufen.“
Früher: im Endprodukt
Bisher galt die Kennzeichnungspflicht nur, wenn genveränderte Organismen auch im Endprodukt nachweisbar waren. Bei raffiniertem Speiseöl oder Cornflakes (die mit dem Rohstoff, dem Maiskorn, nur mehr wenig zu tun haben) war dies kaum möglich. Jetzt muss für die Käufer erkennbar sein, ob Mais enthalten ist, der aus genveränderten Pflanzen gewonnen wurde.
Ausnahme 0,9-Prozent-Klausel
Eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht ist die 0,9-Prozent-Klausel. Die gilt, wenn der genveränderte Anteil unter einem Prozent liegt und nachgewiesen werden kann, dass die Beimischung unbeabsichtigt passierte oder technisch unvermeidlich war. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue Gesetzeslage in der Praxis auswirken wird. Und: Parallel zur Einführung der strengen Kennzeichnungspflicht soll das EU-Einfuhrverbot für Genprodukte aufgehoben werden.
Detail-Infos der EU-Kommission
Wer sich eingehender über die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel informieren will, ist auf der Seite "Food and Feed Safety" der EU-Kommission gut aufgehoben (in englischer Sprache) - siehe [ Link ] .