Stimmt es, dass Fruchtjoghurts mit Holzspänen gestreckt werden?
Nein, derartige Bestandteile sind als Zutaten in Lebensmitteln unzulässig. Eine Erklärung für diese immer wiederkehrende Behauptung ist: Einige Aromastoffe werden aus pflanzlichen Rohstoffen wie Holz gewonnen. So kann z.B. der Aromastoff Vanillin (Vanillearoma) aus dem Holzstoff Lignin hergestellt werden. Trotzdem gelangt am Ende kein Holz ins Lebensmittel, sondern nur der reine Aromastoff.
Vanillin aus dem Holzstoff Lignin
Als "natürliches Aroma" darf das so gewonnene Vanillin trotzdem nicht bezeichnet werden. Diese Bezeichnung ist nur zulässig, wenn für ein Aroma ein pflanzlicher, tierischer oder mikrobiologischer Ausgangsstoff eingesetzt wird und dieser durch physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren gewonnen wurde. Für die Herstellung von Vanillin aus dem Holzstoff Lignin kommen jedoch diverse Chemikalien zum Einsatz, die dieser Vorgabe nicht entsprechen.
Wird in der Bezeichnung eines natürlichen Aromas ein Lebensmittel genannt, z.B. "natürliches Erdbeeraroma", so muss dieses zu mindestens 95 Prozent aus der angegebenen Quelle – in diesem Fall aus Erdbeeren – stammen.