Stimmt es, dass in frischem Brot auch altes Brot (Restbrot) steckt?
Ja, laut österreichischem Lebensmittelbuch (Codex) ist der Einsatz von Restbrot erlaubt. Allerdings unter strengen Auflagen. Diese „Resteverwertung“ macht durchaus Sinn: Damit Brot bzw. Gebäck frisch bleibt, muss eine bestimmte Menge Wasser gebunden werden. Zusätze wie getrocknetes bzw. gemahlenes Restbrot verbessern die Konsistenz des Teiges. Das Brot wird dadurch saftiger.
Restbrotanteil nicht erkennbar
Meist wird Brot als lose Ware verkauft. Eine Zutatenliste ist dann nicht erforderlich und Sie erfahren das Mitverwenden von Restbrot nicht. Aber auch bei Brot in Fertigpackungen ist ein Restbrotanteil in der Regel nicht erkennbar. Da es aus den gleichen Zutaten hergestellt wurde wie das Endprodukt, kann die Angabe von „Brot“ als Zutat im Zutatenverzeichnis umgangen werden. Nach den Kennzeichnungsvorschriften ist dies korrekt.