Der Online-Händler Amazon muss seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben.
Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Laut EU-Verordnung müsse den Verbrauchern das Land angegeben werden, in dem das Obst und Gemüse geerntet wurde. Amazon hatte vor der Klage behauptet, dass dies beim Online-Versand nicht möglich sei.
Auch für Österreich?
Über Amazon-Fresh bietet der Online-Riese in manchen Ländern Lebensmittel an. Wann und ob dieser Dienst auch in Österreich gestartet wird, ist nicht bekannt. Die Herkunftsangabe wäre aber auch bei uns Pflicht.