Firmen, Handwerker, Pflegerinnen aus Nachbarländern: In der EU ist die Dienstleistungsfreiheit grenzenlos, aber nicht unreguliert. Das EVZ als offizielle Kontaktstelle informiert und unterstützt.
Firmen aus Nachbarländern
Fürs Bauen und Sanieren, die Fassadenreinigung, das Anlegen von Pools und Terrassen, das Ausmalen oder Fliesenlegen beauftragen die Österreicher gern Firmen aus Nachbarländern. Aber auch in ganz anderen Branchen ist man hierzulande mit ausländischen Dienstleistern konfrontiert. Zum Beispiel beim Buchen eines Mietwagens oder einer Reise über ein ausländisches Reisebüro, oder wenn Kosmetiker, Gärtner oder Pflegekräfte aus dem Nachbarland kommen.
Hier gilt die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Sie vereinfacht die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Firmen aus dem EU-Ausland. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) im VKI ist vom Sozialministerium als offizielle Dienstleistungen aus dem Ausland beauftragt und informiert und unterstützt bei der Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
Beispiel einer typischen Anfrage
Herr H. möchte Fenster und Türen bei einer slowakischen Firma erwerben und diese in Niederösterreich einbauen lassen. Er will vom EVZ wissen, ob die Firma eine Gewerbeberechtigung in der Slowakei hat und ob eine Berufshaftpflichtversicherung besteht. Er möchte weiters wissen, ob österreichisches oder slowakisches Recht anzuwenden ist und ob er im Streitfall in Österreich klagen kann. Natürlich interessiert Herrn H. auch, ob bereits Beschwerden über die Firma vorliegen. Gemeinsam mit ihren Partnern im EU-Ausland können die Expertinnen und Experten des EVZ Österreich all dies beantworten.