Begründung von Amazon: Herr N. habe "für eine Vielzahl von Bestellungen" um Erstattungen gebeten. Außerdem sei sein Konto mit einem anderen Konto verbunden, das wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen geschlossen worden sei.
Das wunderte Herrn N., denn es war sein erstes Konto bei Amazon, das es erst seit wenigen Wochen gab. Herr N. hatte über das Konto außerdem erst drei Mal Waren bestellt. Nichts davon hatte er zurückgeschickt. Herr N. fragte bei Amazon mehrmals nach.
Gutscheinguthaben nicht ausbezahlt
Doch der Konzern blieb eine genauere Aufklärung über die Hintergründe schuldig. Beinahe hätte sich der Konsument mit der Entscheidung von Amazon abgefunden. Allerdings hatte er noch ein Guthaben in Höhe von über 200 Euro auf dem Kundenkonto. Er verlangte daher, dass dieser Betrag ausbezahlt wird. Amazon weigerte sich und verwies darauf, dass das Guthaben von Gutscheinen stamme – Gutscheine müsse man schließlich nicht ausbezahlen, so Amazon.
Klage erfolgreich
Diese Argumentation war der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, an die Herr N. sich wandte, völlig unverständlich. Das teilte sie Amazon auch schriftlich mit. Doch der Konzern blieb bei seiner Linie. Wegen dieses befremdlichen Verhaltens von Amazon, und weil es kein Einzelfall war, unterstützte die AK Oberösterreich den Konsumenten bei seiner Klage. Mit Erfolg: Amazon wollte sich in dieser Sache nicht auf einen Streit einlassen und zahlte das bisher zurückgehaltene Guthaben an Herrn N. aus.