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Griechenlandreisen: Neue Bestimmungen - Verpflichtende Registrierung

, aktualisiert am

Seit dem 1. Juli 2020 muss vor jeder Reise nach Griechenland (über Land-, See- und Luftweg) eine verpflichtende Registrierung durchgeführt werden.

Einreisebestimmungen verschärft, Bild: rozdemir/Shutterstock.com

Die neue Regelung wird digital über die Homepage Reiseregistrierung für Griechenland (Online-Formular) abgewickelt und muss mindestens 48 Stunden vor der Einreise abgeschlossen werden. Abgefragt wird dabei z.B. Aufenthaltsort und -dauer vor Antritt der Reise sowie die griechische Zieladresse. Bei Nichtbefolgung drohen Strafen von € 500,-.

Aktuell kann auch (noch) COVID-19 Information Form ausgefüllt mitgenommen werden. Den aktuellen Stand finden Reisende auf erstgenannter Homepage.

Corona-Tests und Selbstisolierung

Nach vollendeter Registrierung erhalten Reisewillige einen QR-Code, der auf dem Smartphone oder ausgedruckt mitgeführt werden muss. Abhängig von den Angaben und eines möglicherweise erhöhten Covid-Risikos werden von den griechischen Behörden an der Einreisestelle verpflichtende Corona-Tests gemacht. Bis das Test-Resultat vorliegt, müssen sich Betroffene in ihrer geplanten Unterkunft in Quarantäne begeben.

Wird man positiv auf Covid-19 getestet, ist eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Bei Verletzung der Quarantänebestimmungen drohen Geldbußen von € 5.000,-.

Alternativ ist es auch möglich, selbst einen Corona-Test vorzulegen. Das Testergebnis darf aber beim Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.

Weitere Infos (z.B. aus welchen Ländern aktuell nicht nach Griechenland per Flugzeug eingereist werden darf und andere Einreisebeschränkungen bzgl. See- und Landweg) finden Sie auf Neue CoV-Regeln bei Griechenlandreisen.


Aktuell gilt für Griechenland weiter Warnstufe 4 des österreichischen Außenministeriums. Transfers von und nach Griechenland sind möglich, "von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land" wird aber weiter abgeraten.

Mit 30. September wurde unsere Reiserechts-Hotline eingestellt. Sie beriet Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos zu reiserechtlichen Fragen. Ab nun stehen wie bisher alle anderen Konsumentenberatungseinrichtungen für Anfragen zur Verfügung. Diese finden Sie auf Infos zu reiserechtlichen Fragen.

Dieser Artikel wurde aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014-2020) gefördert.

Lesen Sie auch weitere Reiserecht in Corona-Zeiten - Kein Urlaub wie sonst .

Alle unsere Artikel zur Corona-Krise finden Sie in unserem Corona-Extra.

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