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Fitness-Studios - Drum prüfe, wer sich bindet ...

Achten Sie genau darauf, was Sie unterschreiben, wenn Sie eine Mitgliedschaft für regelmäßiges Training abschließen.

Bild: Rido / Shutterstock.com

Endlich ist der Entschluss gefasst, einen lang gehegten Vorsatz in die Tat umzusetzen: Auf in ein Fitness-Studio! Gewichtsabnahme, Kraft- und Ausdauertraining oder einfach ­eine allgemeine Verbesserung der körper­lichen Fitness sollen auf dem Programm ­stehen.

Sonderrabatte, "Gewinnspiele", etc.

Ist die erste Euphorie verflogen und werden die Intervalle zwischen den Trainings­terminen immer länger, taucht mitunter die Frage auf, wie man aus dem Vertrag wieder aussteigen kann – erst recht, wenn sich ­äußere Umstände (etwa durch Wohnungs- oder Arbeitswechsel) geändert haben oder man mit dem Studio eben nicht zufrieden ist.

Typisches Szenario: "Einsteiger"-Aktionen, Sonderrabatte, "Gewinnspiele" führen vielfach zu längeren Verpflichtungen – und der monatliche Beitrag wird fällig, ob man nun trainiert oder nicht.

Kündigungs- und Verlängerungsfallen

Anfragen und Beschwerden zu Vertragskündigungen sind denn auch auf Platz eins der Liste von Konsumentenproblemen in diesem Bereich, berichtet Juristin Maria Ecker, Leiterin unserer Beratung im VKI.

Ein häufiger Grund dafür sind intransparente Kündigungsklauseln, die von den Betreibern zum Nachteil der Kundschaft aus­gelegt werden. Gewünschte Vertragsbeendigungen werden nicht anerkannt, die ­Kunden mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert, mitunter forsch drangsaliert.

"Zuletzt sind uns da insbesondere Betriebe der Franchise-Kette 'Clever fit' aufge­fallen", gibt Maria Ecker Einblick in die ­Beschwerdefälle.

Unfaire Vertragsklauseln, Ausstieg

Klauseln vor Gericht

Aber nicht nur in unserer Beratung, auch in unserer Rechtsabteilung sind Fitness-­Studios immer wieder ein Thema. Schon in mehreren Fällen (u.a. CVS Fitness GmbH, Happy-Fit Fitness GmbH, ­Fitinn, McFit, ­Fitter Hirsch und Clever fit) ist es gelungen, unfaire Vertragsklauseln zu eliminieren.

Beate Gelbmann, in unserer Rechtsabteilung zuständig für Klagen: "Von besonderer ­Bedeutung ist ein OGH-Urteil, dem zufolge bei Fitness-Verträgen eine 24-monatige Bindung unzulässig ist."

Unter normalen Umständen aus einem ­laufenden Fitnessvertrag auszusteigen, ist also – wie die Erfahrung zeigt – denkbar schwierig. Freilich gibt es aber immer die Möglichkeit, in außergewöhnlichen Fällen direkten Kontakt mit dem Betreiber des Studios aufzunehmen, um eine einvernehmliche Lösung (etwa eine Unterbrechung des Vertrages oder die Übertragung auf eine andere Person) zu finden.

Ausstieg bei groben Mängeln

Bei eindeutig unzumutbaren Umständen können Sie den Vertrag beenden. Nur, was heißt "unzumutbar" in der Praxis? Werden etwa zugesagte Leistungen, die letztlich für Sie bei Vertragsabschluss wesentlich waren, nicht (mehr) erbracht, stehen die Chancen günstig.

Ein Beispiel wäre: Der ­ursprünglich vorhan­dene Swimmingpool wird stillgelegt. Schon etwas komplizierter wäre es, wenn sich die Öffnungszeiten ­ändern, ein besonders wichtiges Gerät oder ein für Sie wich­tiger Kurs nicht mehr angeboten wird oder mangelnde Hygiene ins Spiel kommt.

In diesen Fällen gilt: Ihr Vertragspartner muss die Möglichkeit ­haben, den Mangel zu beheben, und Sie müssen mit guten Argumenten darlegen können, dass die zugesagte Leistung für den Vertragsabschluss entscheidend war – letztlich eine Beweisfrage.

VKI-Juristin Maria Ecker: "Ich empfehle ­jedenfalls, eine möglichst kurze Bindungsfrist zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie sich auch bei Problemen mit Fitness-Studios an uns wenden, aber wenn Sie unsere 10 Kriterien beachten, wird das vielleicht gar nicht nötig sein."

10 Kriterien vor Vertragsabschluss

  •  Probetrainings geben Ihnen einen ersten Eindruck vom Standard eines Fitness-­Studios. 
  •  Gibt es Angebote für eine Probezeit ohne längere Bindung (einzelne ­Einheiten oder 10er-Block)? 
  •  Trainieren Sie in der Testphase zu unterschiedlichen Uhrzeiten und an mehreren Wochentagen, um ein vollständiges Bild zu bekommen. 
  •  Enden Angebote zur Probe wirklich ­automatisch? 
  •  Gibt es zusätzliche Kosten (z.B. unklare "Servicegebühren", "Pauschalen", Duschkosten)? 
  •  Wie lange sind Sie gebunden? ­Welche Kündigungsfristen gelten? 
  •  Wie sind Ausfälle durch Krankheit oder Verletzung geregelt? 
  •  Was gilt bei Schwangerschaft
  •  Gibt es eine Klausel zum Thema Wohnsitzwechsel
  •  Kündigungen am besten mit ein­geschriebenem Brief!

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