In den letzten Jahren wurden angehenden Pensionisten oft Berechnungen mit beängstigenden Pensionslücken präsentiert. Unternehmen drängen darauf, diese mit privaten Vorsorgeprodukten zu stopfen. In deren Darstellung fiel einiges unter den Tisch:
- Einzahlung: Die weitere Entwicklung auf dem Pensionskonto – es kommt bis zum tatsächlichen Pensionsantritt ja noch einiges dazu.
- Sonstige Einkünfte – bereits vorhandene private Vorsorgeprodukte, eine allfällige betriebliche Vorsorge, die Abfertigung bei Pensionsantritt etc.
- Vorhandenes Vermögen
Mit dem KONSUMENT-Pensionsrechner für 50- bis 65-Jährige können Sie verschiedene Möglichkeiten berechnen:
- Früher: Wie wirkt es sich aus, wenn ich den Ruhestand ein Jahr früher antrete oder wenn ich noch ein Arbeitsjahr dranhänge?
- Wohnung: Wie wirkt es sich aus, wenn ich meine Wohnung nicht vererbe, sondern verkaufe, und den Erlös zur privaten Vorsorge nutze?
- Sparen: Wie wirkt sich regelmäßiges Ansparen bis zur Pension auf mein monatliches Einkommen nach Pensionsantritt aus - oder ein Investment?
So manches lässt sich noch nicht klar beantworten – aber angedacht sollte es schon jetzt werden. Wenn Sie später konkretere Daten haben, können Sie diese nachträglich in Ihre Berechnung einbringen.
Wie bereite ich mich vor?
Halten Sie die Unterlagen bereit, die mit Ihrer Pension zu tun haben. Neben dem aktuellen Pensionskontostand sollte auch bekannt sein, ob Ihr aktueller Dienstgeber oder einer Ihrer bisherigen Dienstgeber eine betriebliche Pensionsvorsorge einbezahlt (hat) und wie da der aktuelle Stand ist. Diese Information findet sich auf der jährlichen Kontostandsinformation.
Wie hoch ist Ihre aktuelle Abfertigung?
Das zu wissen ist hilfreich – vor allem, wenn Sie dem neuen System ab 1.1.2003 angehören. Wenn Sie öfter Ihren Job gewechselt haben und sich die Abfertigung nicht haben auszahlen lassen, könnten Ansprüche an mehrere Vorsorgekassen vorliegen. Die Abfertigung nach dem alten System wird bei einer Kündigung durch den Dienstgeber wichtig oder eben bei Pensionsantritt. Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Nach 10-jähriger Dienstzeit beispielsweise werden vier Bruttomonatsentgelte ausbezahlt, nach 25-jähriger Dienstzeit ist es ein Jahresgehalt.
Persönliche Daten
Die Eingabe in den KONSUMENT-Pensionsrechner beginnt mit den persönlichen Daten. Wir fragen nur jene Daten ab, die für die Berechnung wichtig sind. Das sind Geschlecht, Berufsgruppe, Alter und monatliches Einkommen.