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Papierstapel mit Geldscheinen
Pensionsrechner: Wir helfen Ihnen beim Rechnen! Bild: vladwel/Shutterstock

KONSUMENT-Pensionsrechner: Welche Pension können Sie erwarten?

Welche Pension erwartet Sie? Sie tragen Ihre Daten ein und unser Pensionsrechner (siehe blauen Button unten) liefert eine Vorschau. Wichtig: Lesen Sie vorher die Einleitung. 

In den letzten Jahren wurden angehenden Pensionisten oft Berechnungen mit beängstigenden Pensionslücken präsentiert. Unternehmen drängen darauf, diese mit privaten Vorsorgeprodukten zu stopfen. In deren Darstellung fiel einiges unter den Tisch:

  • Einzahlung: Die weitere Entwicklung auf dem Pensionskonto – es kommt bis zum tatsächlichen Pensionsantritt ja noch einiges dazu.
  • Sonstige Einkünfte – bereits vorhandene private Vorsorgeprodukte, eine allfällige betriebliche Vorsorge, die Abfertigung bei Pensionsantritt etc. 
  • Vorhandenes Vermögen

Mit dem KONSUMENT-Pensionsrechner für 50- bis 65-Jährige können Sie verschiedene Möglichkeiten berechnen:

  • Früher: Wie wirkt es sich aus, wenn ich den Ruhestand ein Jahr früher antrete oder wenn ich noch ein Arbeitsjahr dranhänge?
  • Wohnung: Wie wirkt es sich aus, wenn ich meine Wohnung nicht vererbe, sondern verkaufe, und den Erlös zur privaten Vorsorge nutze?
  • Sparen: Wie wirkt sich regelmäßiges Ansparen bis zur Pension auf mein monatliches Einkommen nach Pensionsantritt aus - oder ein Investment?

So manches lässt sich noch nicht klar beantworten – aber angedacht sollte es schon jetzt werden. Wenn Sie später konkretere Daten haben, können Sie diese nachträglich in Ihre Berechnung einbringen.

Wie bereite ich mich vor?

Halten Sie die Unterlagen bereit, die mit Ihrer Pension zu tun haben. Neben dem aktuellen Pensionskontostand sollte auch bekannt sein, ob Ihr aktueller Dienstgeber oder einer Ihrer bisherigen Dienstgeber eine betriebliche Pensionsvorsorge einbezahlt (hat) und wie da der aktuelle Stand ist. Diese Information findet sich auf der jährlichen Kontostandsinformation.

Wie hoch ist Ihre aktuelle Abfertigung?

Das zu wissen ist hilfreich – vor allem, wenn Sie dem neuen System ab 1.1.2003 angehören. Wenn Sie öfter Ihren Job gewechselt haben und sich die Abfertigung nicht haben auszahlen lassen, könnten Ansprüche an mehrere Vorsorgekassen vorliegen. Die Abfertigung nach dem alten System wird bei einer Kündigung durch den Dienstgeber wichtig oder eben bei Pensionsantritt. Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Nach 10-jähriger Dienstzeit beispielsweise werden vier Bruttomonatsentgelte ausbezahlt, nach 25-jähriger Dienstzeit ist es ein Jahresgehalt.

Persönliche Daten

Die Eingabe in den KONSUMENT-Pensionsrechner beginnt mit den persönlichen Daten. Wir fragen nur jene Daten ab, die für die Berechnung wichtig sind. Das sind Geschlecht, Berufsgruppe, Alter und monatliches Einkommen.

Link zum Pensionsrechner

Video: So bedienen Sie den Pensionsrechner

Wir zeigen Ihnen, wie der Pensionsrechner funktioniert und was Sie tun müssen (Dauer 2 min 17):

Pensionskonto, Versicherungs-Monate, freiwillige Höher-versicherung

Pensionskonto und Versicherungsmonate

Den aktuellen Stand Ihrer gesetzlichen Pension finden Sie am Pensionskonto. In den KONSUMENT-Pensionsrechner wird der Wert des bisherigen Pensionsguthabens – entweder zum 1. Jänner 2014, dem Zeitpunkt der Kontoerstgutschrift, oder zum jeweils 1. Jänner der Folgejahre – eingegeben. Zusätzlich relevant ist auch die Anzahl der Versicherungsmonate. Egal ob der Wert der Kontoerstinformation eingegeben wird oder ein aktuellerer, die Werte werden für den verbleibenden Zeitraum bis zum Pensionsantritt hochgerechnet und liefern ein Ergebnis für die zu erwartende Nettopension aus heutiger Sicht. 

Gesamtgutschrift Pensionskonto

Hier wird der aktuelle Stand des Pensionskontos eingetragen. „Pensionskontostand zum“. Hier geben Sie das Datum, auf das sich der Wert bezieht, ein. Sie finden den Wert entweder auf Ihrer Kontoerstgutschrift oder online über das Finanzportal https://finanzonline.bmf.gv.at oder www.neuespensionskonto.at . 
Versicherungsmonate: Auch die Anzahl Ihrer erworbenen Versicherungsmonate ist dort zu finden und soll hier eingegeben werden. 

Zuverdienst

Für die meisten wird noch unklar sein, ob sie in der Pension eine Möglichkeit haben, zusätzlich Geld zu verdienen. Wenn jetzt schon geplant oder möglicherweise sogar fixiert ist, dass Sie nach Pensionsantritt beispielsweise geringfügig weiterarbeiten, können Sie hier eingeben, mit welchem Zuverdienst Sie rechnen. Der KONSUMENT-Pensionsrechner zeigt Ihnen die Auswirkung auf die monatliche Rente.

Freiwillige Höherversicherung

Wenn Sie diese Möglichkeit zur Aufbesserung der Pensionszahlungen in Erwägung ziehen, können Sie hier eingeben, wie viel Sie schon in die freiwillige Höherversicherung einbezahlt haben. Zusätzlich können Sie verschiedene Varianten durchspielen: Wie viel bringt es, freiwillig entweder einmalig oder monatlich in die Höherversicherung einzuzahlen? 

Tipp: Die freiwillige Höherversicherung ist eine gute Variante, die Pension zu erhöhen. Sie bringt aktuell deutlich mehr als eine alternative Veranlagung. Vor allem wird diese Rente genauso wie die gesetzliche Rente lebenslang ausbezahlt. Hier ein Rechenbeispiel: Sie zahlen die letzten 5 Jahre vor Pensionsantritt jeweils 5.000 Euro in die freiwillige Höherversicherung ein. Dadurch erhöht sich Ihre Rente um 121 Euro im Monat.

Betriebliche Altersvorsorge, Abfertigung, Pensionskassen, Zukunftssicherung

Abfertigung für Pension verwenden

Egal ob Abfertigung nach dem alten System oder Abfertigung NEU – am Ende Ihrer beruflichen Laufbahn kommt es zur Auszahlung einer Abfertigung. Für die Abfertigung NEU sollte der aktuelle Stand durch die jährliche Information, die von den betrieblichen Vorsorgekassen ausgeschickt wird, klar sein. Mit einer angenommenen Einkommenshöhe für den verbleibenden Zeitraum bis zum Pensionsantritt wird dann hochgerechnet. Wenn Gehaltssteigerungen zu erwarten sind, kann das eingegeben werden. Für die Eingabe in den KONSUMENT-Pensionsrechner gilt der nun aktuelle Stand; also das, was als Vorsorge für die Pension „im Rucksack geblieben ist“ – und wiederum nur dann, wenn der erwartete Betrag für die Pension vorgesehen ist.

Was Sie sich an Abfertigung bereits haben auszahlen lassen, beispielsweise bei einem Jobwechsel, findet hier keine Berücksichtigung mehr. Wer Anspruch auf die Abfertigung ALT hat, war über viele Jahre in einem Unternehmen tätig und erhält ein Mehrfaches seines Bruttomonatsverdienstes; je länger im Unternehmen, desto mehr. Entscheidend ist, ob Sie die Abfertigung überhaupt für die Pension verwenden wollen. Vielleicht ist sie schon anderweitig verplant. Für die Feststellung des Pensionswertes zählt nur, ob die Abfertigung als Kapital für die Pension eingeplant und verwendet werden soll oder nicht.

Abfertigung NEU

Wer seine Abfertigung für sein Pensionseinkommen nutzen möchte, trägt das so in den Rechner ein. Wer sich im neuen System der Abfertigung befindet, sollte den Wert seiner Ansprüche aus der jährlichen Kontoinformation seiner betrieblichen Vorsorgekasse kennen und im Feld für den „derzeitigen kumulierten Wert der Abfertigungsansprüche“ eintragen. Dieser Wert wird dann berücksichtigt.

Abfertigung ALT

Die Abfertigung ALT erhalten Personen, die zumindest seit 2002 beim gleichen Unternehmen arbeiten. Sie errechnet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Geben Sie hier ein, wie viele Berufsjahre Sie schon beim aktuellen Dienstgeber arbeiten und ob Sie vorhaben, bis zum Pensionsantritt dort zu bleiben. Wenn nein, können Sie vielleicht schon abschätzen, wie lange Sie noch bei diesem Unternehmen bleiben, und geben die Anzahl der Jahre ein.

Pensionskassen

Ab dem vertraglich festgelegten Pensionsantritt wird der Mitarbeiter zum „Leistungsberechtigten“ und erhält die vereinbarte Betriebspension von der Pensionskasse ausbezahlt. Die Pensionskassen informieren die Bezugsberechtigten einmal pro Jahr detailliert über die eingezahlten Beiträge und die zu erwartenden Leistungen. Genau diese Daten werden auch für die Eingabe in den KONSUMENT-Pensionsrechner benötigt. Hier wird der aktuelle Kontostand und die Höhe der jährlichen Beiträge eingetragen. Wenn Sie weitere Zusagen Ihres Arbeitgebers oder anderer Stellen haben, tragen Sie die Höhe der erwarteten monatlichen Leistung ein. Das können weitere Leistungen aus einer betrieblichen Vorsorge sein oder auch freiwillige Pensionszusagen Ihres Arbeitgebers. Bestimmte Berufsgruppen haben eigene Vorsorgeeinrichtungen für ihre Mitglieder – beispielsweise Ärzte (Wohlfahrtsfonds) oder Rechtsanwälte.

Zukunftssicherung

Wer Anspruch auf eine Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG hat, sollte auch diesen Wert berücksichtigen. Unternehmen können bis zu 300 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerbegünstigt einzahlen. Die Begünstigten erhalten jährliche Kontoinformationen, denen der aktuelle Stand zu entnehmen ist. Wichtig ist, wie viele Jahre schon einbezahlt wurden und für wie viele Jahre möglicherweise noch weiter einbezahlt wird. Die Frage „Wie viele Jahre werden Sie bis zum Pensionsantritt in die Zukunftssicherung veranlagt haben?“ zielt auf die Dauer insgesamt ab. Haben Sie das Geld liegen lassen anstatt es sich auszahlen zu lassen, dann zählen Sie die Summe aus dem vorherigen Vertrag dazu. Für den Pensionsrechner ist wichtig, wie hoch die Summe insgesamt sein wird, die aus der Zukunftssicherung verfügbar ist.

Mailadresse für Fragen

Für inhaltliche Fragen zum KONSUMENT-Pensionsrechner steht Ihnen die Mailadresse infoservice@vki.at zur Verfügung.

Buchtipp: KONSUMENT-Pensionsplaner

Wie sind die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen? Was können Sie von einer allfälligen Firmenpension erwarten? Und welche Rolle spielt die sogenannte „3.Säule“, die private Vorsorge, zur Abdeckung der immer wieder behaupteten „Pensionslücke“? Das Buch führt alle nötigen Überlegungen zur Vorbereitung auf den Ruhestand in strukturierter Form zusammen und behandelt alle relevanten Themen verständlich. Außerdem: Ein Online-Rechner, der ermöglicht, die drei Säulen der Vorsorge in verschiedenen Szenarien durchzurechnen.

Leseprobe im Shop: https://konsument.at/shop/pensionsplaner

 

Aus dem Inhalt

  • Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren
  • Was hat es mit der „Pensionslücke“ auf sich?
  • Das künftige Budget ermitteln
  • Staatliche, betriebliche und private Altersvorsorge
  • Ausgeben oder vererben?
  • KONSUMENT-Pensionsrechner
  • Anlagestrategie für über 50-Jährige
Flexcover, 140 Seiten, € 19,90
ISBN 978-3-99013-085-8

 

 

 

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