In manchen Branchen dominieren ganzjährig reduzierte Preise. Die dahinter steckende Preisgestaltung bleibt aber oft im Dunkeln.
Wenn das kein Wink des Schicksals ist – da ist man auf der Suche nach einem neuen Trekkingrad, und schon im ersten Sportgeschäft stößt man auf ein echtes Schnäppchen: 399 statt 599 Euro. Soll man da noch zögern? Wer weiß, wie lange der Angebotspreis gilt und ob noch mehr als das ausgestellte Stück auf Lager ist? „Keine Hektik!“, können wir da nur empfehlen.
Normalpreise eher Ausnahme
Auch andere Geschäfte haben reduzierte Preise; und bei weitergehenden Preisvergleichen zeigt sich nicht selten, dass das, was hier als außergewöhnliche Gelegenheit daherkommt, nur unwesentlich oder gar nicht unter dem üblichen Preisniveau liegt. Die Statt-Preisgestaltung hat in manchen Handelsbereichen Methode – egal ob im Prospekt, online oder im Geschäft. „Normalpreise“ sind da eher die Ausnahme als die Regel.
Speziell in der Sportartikel- und Möbelbranche scheint der Ausverkauf gar keine Pause zu machen. Manche Ware wird dort anscheinend schon als Schnäppchen geboren: Kaum vom Fließband genommen, liegt sie schon in der Aktions-Schütte oder wird mit einem grellbunten Statt-Preispickerl versehen. Hier wird oft auf den ursprünglichen Verkaufspreis oder die „unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“ verwiesen. Dieser Preis ist durchgestrichen und darunter steht der aktuelle, günstigere Preis.
Vom Mondpreis zum Schnäppchen
Derartige Werbung mit vergleichenden Preisen ist nicht verboten und wird von zahlreichen Unternehmen als Marketinginstrument eingesetzt. Sie muss aber bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen (siehe Kasten „Klare Angaben zum Ausgangspreis“).
Manches wird vom Händler zunächst auch mit einem Mondpreis in die harte Verkaufsrealität geschickt. Darunter ist ein Preisniveau zu verstehen, das nur von jemandem akzeptiert wird, der auf dem Mond lebt. Da unser Einzelhandel von dieser Kundschaft nicht leben könnte, reduziert er den völlig überzogenen Mondpreis umgehend auf ein akzeptables Preisniveau – das dann in etwa auf der Höhe des vom Hersteller ursprünglich empfohlenen Verkaufspreises liegt.
Eine derartige Preisgestaltung ist unzulässig, da der Käufer hier bewusst irregeführt wird. Aber: Wer kontrolliert schon bei jedem Preis, wie hoch der Ausgangspreis war? Und wie lange muss ein bestimmter Preis überhaupt existiert haben, damit er als Vergleichspreis angegeben werden darf?