Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Was dürfen sie, ab welchem Alter und wann haften Eltern für Schäden?
Jetzt sind sie wieder eifrig unterwegs – Kinder auf ihren Microscootern oder Skateboards. Nicht immer zur Freude älterer Passanten flitzen sie über Gehsteige oder durch Fußgängerzonen. Dürfen´s denn das?, könnte man frei nach Franz Joseph I. fragen. Ja, sie dürfen nicht nur, sie müssen – denn die Straße (Fahrbahn) ist für Kinder Tabuzone.
Skateboards, Inlineskates, Microscooter, Hoverboards
Der Reihe nach. Seit Jahren werden immer neue Fortbewegungsmittel – vorrangig für Kinder – auf den Markt gebracht: Skateboards, Inlineskates, Microscooter; zuletzt die Hoverboards, das sind Boards mit zwei Rädern und elektronischem Antrieb, die per Gewichtsverlagerung gelenkt werden. Die Hersteller freuen sich über fette Gewinne, haben sich aber nie den Kopf darüber zerbrochen, wo man diese Boards eigentlich benutzen soll. Entsprechend groß ist die Verwirrung und Verunsicherung jener, die damit konfrontiert werden.
Letztlich ist es (mit einigen Wenn und Aber) aber auf einen einfachen Punkt zu bringen. Alle fahrzeugähnlichen Kinderspielzeuge – dazu gehören neben den bereits erwähnten auch Tretroller und Kinderfahrräder – dürfen auf folgenden Verkehrsflächen verwendet werden:
- Gehwege oder Gehsteige
- Fußgängerzonen
- Wohn- oder Spielstraßen
- Skateboards dürfen darüber hinaus auch in Parks benutzt werden
Einschränkung: Weder der Verkehr auf der Fahrbahn noch Fußgänger dürfen dadurch gefährdet oder behindert werden.
Kleine unter Aufsicht
Generell gilt im Straßenverkehr: Kinder unter 12 Jahren müssen von einer Person über 16 Jahren beaufsichtigt werden. Verfügt das Kind über einen Radfahrausweis, darf es ab dem 10. Lebensjahr alleine unterwegs sein. Das gilt für das Radfahren auf der Fahrbahn, sinngemäß aber auch für Scooter & Co. auf Gehsteigen.
Wo dürfen Kinderfahrzeuge nicht verwendet werden?
- nicht auf Fahrbahnen, die für den Fahrzeugverkehr bestimmt sind
- nicht auf Radwegen
- nicht auf Radfahr- oder Mehrzweckstreifen