296,51 Euro zahlte eine Konsumentin für eine 6-monatige Premium-Mitgliedschaft bei einer Partnerbörse. Nur einen Tag nach der Anmeldung widerrief sie ihren Vertrag. Gerade einmal zwei Kontakte kamen in dieser Zeit zustande. Trotzdem berechnete ihr der Anbieter eine Nutzungsgebühr - ein so genannter "Wertersatz“ - von 118,60 Euro. Verärgert wandte sich die Verbraucherin an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ).
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Damit war sie nicht die Erste. Immer wieder wenden sich Verbraucher mit Beschwerden über Partnerbörsen an das EVZ – am häufigsten geht es um Parship, elitepartner.at, edarling.at, c-date.at. Lesen Sie auch: Parship: automatische Vertragsverlängerung unzulässig - Urteil des Obersten Gerichtshofes
Teurer "Wertersatz“
Kunden von Online-Partnervermittlung steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bei fristgerechtem Widerruf muss das Unternehmen den Mitgliedsbeitrag rückerstatten. Der Haken: Wurde die Mitgliedschaft bereits genutzt, indem man beispielsweise mit anderen Singles in Kontakt getreten ist, kann der Anbieter einen sogenannten Wertersatz verlangen. Die Partnerbörsen fordern oft über 50 Prozent der Kosten einer Mitgliedschaft. Sie begründen das damit, dass nicht die Laufzeit der Mitgliedschaft entscheidend sei, sondern die Tatsache, dass Kunden schon mit anderen Mitgliedern Kontakt aufgenommen hätten. Unter „Kontakt“ verstehen die Partnerbörsen
- das Schreiben von Nachrichten
- eine Fotofreigabe und
- das Drücken von Buttons („Kompliment“, „Zuzwinkern“).
Ein Treffen oder längere Korrespondenz sind nicht erforderlich; es genügt eine kurze Nachricht.
Tipps des EVZ-Experten Reinhold Schranz:
EVZ-Berater Mag. Reinhold Schranz |
- Lesen: Bevor Sie etwas unterschreiben oder zahlen, lesen Sie sich das Kleingedruckte, die AGB, aufmerksam durch. Gerade bei Partnerbörsen ist es leider oft so, dass ein scheinbar günstiges oder sogar kostenloses Angebot den Konsumenten plötzlich teuer zu stehen kommt.
- Bilder: Machen Sie Screenshots von den einzelnen Schritten bis zum Vertragsabschluss und speichern Sie die AGB ab (die Firma muss Ihnen diese zur Verfügung stellen). Eine Website kann rasch geändert werden und dann wird es schwer für Sie, nachträglich zu beweisen, wie diese bei Vertragsabschluss gestaltet und wie Inhalte formuliert waren.
- Fragen: Erkundigen Sie sich schon bei Ihrer Anmeldung nach der Dauer des Abos, den Kündigungsfristen und der Kündigungsform (formloses Mail, Brief oder Fax).
- Kosten: Bringen Sie vor Vertragsabschluss in Erfahrung, ob und welchen Wertersatz der Anbieter berechnen wird.
- Widerruf: Wenn Sie gleich nach der Anmeldung feststellen, dass Ihnen das Service nicht zusagt, dann raten wir, die Partnerbörse nicht mehr zu besuchen. Kontaktieren Sie keine Mitglieder mehr und widerrufen Sie den Vertrag. So vermeiden Sie hohe Wertersatzforderungen.
- Verlängerung: Sollte bei Ihrem Abo eine automatische Verlängerung vorgesehen sein, raten wir, diese bereits bei Vertragsabschluss abzulehnen. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten mit der Partnerbörse.
- Profil löschen: Das Löschen Ihres Profils führt in der Regel nicht zur Beendigung des Abos.
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