Ein neues Gesetz soll es Konsumenten leichter machen, ein Konto zu eröffnen, sich über Gebühren zu informieren oder zu einer anderen Bank zu wechseln.
Leichterer Konto-Wechsel, mehr Wettbewerb, bessere Information: Mit 18. September 2016 tritt das so genannte Verbraucherzahlungskontogesetz, kurz VZKG, in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie zu Zahlungskonten um. Banken müssen neue Kunden besser informieren. Gebühren, die für ein Konto anfallen, sollen für Konsumenten transparenter und die Entscheidung für das bestmögliche Angebot einfacher werden.
Recht auf Basiskonto
Auch bei bestehenden Kunden muss die Bank besser informieren, etwa, wenn das Konto deutlich überzogen ist. Wer bisher nur schwer oder gar nicht an ein eigenes Konto gekommen ist, soll es nun leichter haben, ein solches zu eröffnen. Auch der Kontowechsel ins Ausland soll einfacher werden.
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