„...machen wir Sie aufmerksam, dass Sie das Gigabyte-Limit für August bereits überschritten haben“, las Herr Karl O. in einem E-Mail seines Internet-Providers. Familie O. verfügt über einen ADSL-Anschluss. Die Tochter hatte in den Ferien viele, viele Musikstücke aus dem Internet geholt. Gerade deswegen hatte man sich für ADSL entschieden. Man muss nicht mit der Stoppuhr surfen und das Limit scheint großzügig bemessen. Aber bei Multimedia-Anwendungen (Foto, Video, Musik) erreicht man das Transfer-Limit recht bald. Nun betrug die monatliche Rechnung für den Internet-Anschluss über 9000 Schilling (entspricht 654 Euro). Doch Vater O. ärgerte sich weniger über sein Kind als vielmehr über den Provider, der erst Alarm schlug, als die Grenze längst überschritten war. Warum kam die Warnung nicht vorher? Leider kann ein User nicht selbst kontrollieren, wie weit er vom Limit entfernt ist. Denn es wird der gesamte Datentransfer berechnet. Darüber hat man am PC keinen Überblick. Es nützt nichts, den Umfang der heruntergeladenen Dateien im Auge zu behalten. Herr O. bekam von seinem Provider den Rat, sich an einer bestimmten Adresse über das „Transferkonto“ zu informieren. Doch aus Beschwerden wissen wir: Diese Information ist oft nicht aktuell. Man glaubt sich noch meilenweit vom Limit entfernt, dabei hat die Gebührenfalle längst zugeschlagen. Auch hat ein Monat beim Provider einmal nur 28, dann wieder 33 Tage. Man meint also, man hätte schon einen neuen Monat angefangen, überschreitet aber noch das Limit im alten Abrechnungszeitraum. Einen Ausweg bietet ein „fair use“-Vertrag: Hier wird bei erstmaliger Überschreitung verwarnt. Bei mehrfacher Überschreitung wird der Kunde auf Proxy-Betrieb umgestellt und kann nicht mehr wahllos downloaden. Immer noch besser, als im Nachhinein ein Mehrfaches der normalen Monatsgebühr zu blechen.
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