Was Sie im Zeitalter der Handyfotografie und der Sozialen Medien beim Umgang mit eigenen und fremden Aufnahmen beachten sollten.
Streng geregelt
Auch wenn es nicht in böser Absicht geschieht, ist das Verwenden fremder Fotos im Internet eine heikle, weil streng geregelte Angelegenheit. Oft genug bot es bereits Anlass für kostspielige Abmahnungen durch Rechtsanwälte oder gar für Gerichtsverfahren. Was das mit Ihren privaten Aufnahmen zu tun hat?
Das verbindende Element ist das Urheberrecht in Kombination mit den vom Urheber eingeräumten (oder eben nicht eingeräumten) Nutzungsrechten. Es sollte Ihnen bewusst sein, dass Fotos grundsätzlich und ganz automatisch rechtlich geschützt sind. Das gilt für professionelle Aufnahmen ebenso wie für private Schnappschüsse mit dem Handy, unabhängig davon, welches Motiv Sie fotografiert haben. Urheber ist immer die Person, die das Foto aufgenommen hat. Dies führt zu der etwas absurden Situation, dass ein Fremder, den Sie darum gebeten haben, mit Ihrem eigenen Smartphone ein Foto von Ihnen und Ihrer Familie zu machen, die Urheberschaft innehat.
In einem solchen Fall kann man freilich davon ausgehen, dass er nicht darauf bestehen wird, als Urheber genannt zu werden; und Ihnen zugleich stillschweigend die Nutzungsrechte für das Foto einräumt (etwa im Rahmen einer Creative-Commons-Lizenz). Nur der Urheber hat jedenfalls das Recht, darüber zu bestimmen, ob und für welche Zwecke seine Fotos von Dritten verwendet werden dürfen, egal ob in Papier- oder in elektronischer Form.
Gernot Schönfeldinger l Redakteur l gschoenfeldinger@konsument.at