Zum Inhalt

Elektronischer Einkauf - Nicht immer frisch - trotz Online-Shopping

Ruckzuck wird im Internet bestellt – doch die Lieferung kann dauern.

Mit einem Internetanschluss liegen Angebote aus der ganzen Welt nur einen Mausklick entfernt. Letzten Dezember verspürte Herr Ritter aus Wien Lust auf exquisite Gaumenfreuden. Und orderte per E-Mail bei einer Firma auf den Orkney-Inseln (Schottland) edle Räucherfische für die Feiertage.

Das Paket riecht streng. Weihnachten und der Jahreswechsel kamen, Herrn Ritters sehnlich erwartete Lachse und Forellen allerdings nicht. Erst am 12. Jänner lag ein Schreiben der Zustellfirma General Parcel Austria im Postkasten: „Wir haben ein Paket für Sie und möchten dieses so rasch wie möglich zustellen“. Sofort schaute Herr Ritter bei der Versandfirma vorbei. Doch als er das Paket endlich in Händen hielt, schrak er ob des beißenden Gestanks zurück. Die Ware war verdorben.

Einfach liegen gelassen. Herr Ritter entdeckte ein Datum auf den Papieren: Am 18. 12. 2000 war das Paket in Österreich eingelangt. Seitdem war es wohl bei General Parcel gelegen – ohne Kühlung. Die herbeigerufene Geschäftsführerin erklärte, dass schon am 20. Dezember zugestellt worden wäre, doch es war niemand anwesend. So hatte der Fahrer die Fracht wieder mitnehmen müssen. Das erschien Herrn Ritter mehr als seltsam. Denn normalerweise wird in solchen Fällen eine Verständigung hinterlegt. Die aber hatte er nie gesehen. Auch die hilfsbereiten Nachbarn, die sonst immer seine Post übernahmen, hatten nichts bemerkt. „Machen Sie sich nichts draus“, tröstete ihn die Geschäftsführerin, „die Versicherung wird den Schaden schon applanieren.

Rechnung trotz Reklamation. Doch die schottische Firma präsentierte Herrn Ritter alsbald die Rechnung: 52 englische Pfund (rund 1150 Schilling) inklusive Versandkosten. Herr Ritter reklamierte umgehend – brieflich und in tadellosem Englisch. Statt einer Antwort kam nochmals eine Rechnung. Da holte Herr Ritter Unterstützung. Er wandte sich an unsere Europäische Verbraucherberatungsstelle. Auch wir schrieben auf die Orkney-Inseln und baten um Kulanz. Schließlich ist das Beharren auf dem Rechtstandpunkt wohl keine Empfehlung für ein Unternehmen. Einige Wochen später erreichte uns ein E-Mail von Herrn Ritter. Die Schotten hatten seine Reklamation endlich anerkannt: „Im Bewusstsein, dass dieses Ergebnis ohne Hilfe des VKI nicht zu Stande gekommen wäre, möchte ich mich herzlich bedanken und wünsche Ihnen für Ihre weitere Arbeit viel Erfolg – auch bei großen Fischen!“

Namen betroffener Konumenten wurden von der Redaktion geändert.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang