„In unserer Rubrik "Vor den Vorhang" berichten Leser über Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. Hier: Flachbildfernsehgerät von Elektro Merl.
Meine bereits etwas verwirrte Mutter hatte ein Flachbildfernsehgerät bestellt. Als die Firma Elektro Merl in Bruck/Mur das TV- Gerät lieferte und meine Mutter in der Bedienung unterweisen wollte, merkte sie, dass diese damit hoffnungslos überfordert war. Der Fernseher wurde wieder mitgenommen, der volle Kaufpreis zurückerstattet, weder Fahrtspesen noch Arbeitszeit berechnet. Damit nicht genug, überprüften die Monteure das alte Fernsehgerät und stellten fest, dass es gar nicht kaputt, sondern nur durch einen Bedienungsfehler verstellt war, was sie an Ort und Stelle behoben.
Kenntnis von diesem Vorfall erhielten wir erst jetzt, als wir bei der Räumung der Wohnung meiner Mutter (die nun in einem Pflegeheim lebt) auf die Gutschrift der Firma über dieses TV-Gerät stießen, uns das nicht erklären konnten und daher der Sache nachgingen. Von der Buchhaltung erfuhren wir, dass Firma Merl immer so handelt, wenn sich herausstellt, dass ältere Menschen mit neuen Geräten trotz Einschulung nicht zurechtkommen.
Mag. Rosalinde Brenner
Wien