Im Herbst wird der Strommarkt geöffnet. Auf Plakaten und in bunten Gazetten wird den Stromkunden das Blaue vom Himmel versprochen (Billigstrom, Zusatzleistungen zum Nulltarif).
Netz- und Energiekostenanteil
De facto bleibt das Gebietsmonopol der Landeselektrizitätsversorger oder der Stadtwerke bis auf weiteres erhalten. Die Netzkosten für die Stromdurchleitung werden weiterhin von diesen einbehalten, der Kunde darf sich nur aussuchen, wem er darüber hinaus die Energiekosten zuteil werden lassen will. Die unselige Trennung in Netzkosten und Energiekosten macht die Stromrechnung noch undurchschaubarer. Schon bisher mussten Messpreis, Grundpreis, Arbeitspreis, Energieabgabe, Steuern und anderes mehr berücksichtigt werden, und das je nach Versorgungsgebiet in höchst unterschiedlichem Ausmaß. Zu all diesen Kostenbestandteilen gesellt sich nun auch noch die Unterscheidung in Netz- und Energiekostenanteil.