Hat man den Handyvertrag einmal unterschrieben, ist es nicht immer einfach, aus diesem wieder herauszukommen. Wir sagen Ihnen, was es im Falle der Kündigung zu beachten gilt.
Das neue Smartphone des bevorzugten Herstellers ist gerade auf den Markt gekommen und dann stolpert man über dieses sensationelle Null-Euro-Angebot. Viele Kunden werden schwach und greifen zu. Doch umsonst gibt es auch in der Telekommunikationsbranche nichts.
Maximal zwei Jahre Mindestvertragsdauer
Der Konsument wird das vermeintliche Gratishandy in der Regel durch einen teuren Tarif bei längerer Vertragslaufzeit mehr als abbezahlen. Maximal 24 Monate darf ein Anbieter den Kunden zu Beginn eines Vertrages über Telefon- und Internetdienste nach § 25d Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) binden. Die Mindestvertragsdauer von 24 Monaten, oft auch als Kündigungsverzicht bezeichnet, ist allerdings nur dann rechtens, wenn der Kunde vom Betreiber eine entsprechende Gegenleistung erhält – zum Beispiel ein vergünstigtes Endgerät, einen Erlass des Aktivierungsentgeltes oder der Herstellungskosten.