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Hausbau - Ihr Anbot bitte!

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Die Ausschreibung der Arbeiten ist für angehende Häuselbauer ein entscheidender Punkt. Hier lesen Sie, worauf es ankommt.

Lassen Sie sich vom Begriff Ausschreibung nicht abschrecken. Im Privatbereich geht es weder um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften noch um formale Anforderungen. Gemeint ist, dass Sie – möglichst bei mehreren Baumeistern – Anbote einholen; und zwar solche, die Sie auch als Laie vergleichen können.

Detaillierte und konkrete Vorgaben

Vergleichbarkeit setzt grundsätzlich Einheitlichkeit und Vollständigkeit voraus, und beides kann nur dann erzielt werden, wenn bereits Ihre Ausschreibungsvorgaben detailliert und konkret sind. Im Idealfall enthalten sie daher eine konkrete Beschreibung aller durchzuführenden Arbeitsschritte (= Leistungsbeschreibung) sowie Angaben zur Menge und zur gewünschten Qualität der benötigten Materialien. Der Baumeister setzt dann neben jeder Position nur noch den (möglichst verbindlichen) Preis ein.

Fachwissen nötig

Um tatsächlich alle Voraussetzungen für diesen Idealfall zu schaffen, ist allerdings schon ein erhebliches fachliches Grundwissen nötig. Das gilt auch für den Anbotsvergleich. Beides wird den durchschnittlichen Bauherren zweifellos überfordern.

Anbotsprüfung durch Architekten am bequemsten

Der bequemste Ausweg ist sicherlich, die Ausschreibung und die Prüfung der Anbote einem Architekten zu übergeben, zu dessen Leistungsumfang diese Tätigkeiten gehören. Die Entscheidung hängt auch immer davon ab, wie viel Sie sich zutrauen und wie viel Zeit Sie für Ihr Bauprojekt aufwenden können. Die wird nämlich schon ohne umfangreichere Eigenleistungen recht knapp.

Checkliste im Ratgeber "Umgang mit Baumeistern"

Sie können deshalb auch einen Kompromiss schließen, indem Sie die ausführliche Checkliste in unserem neuen Ratgeber „Umgang mit Baumeistern“ heranziehen. Die Liste wurde in Zusammenarbeit mit Fachleuten erstellt, beschränkt sich auf den Mindestinhalt von Anboten im Hinblick auf deren Vollständigkeit und die Qualität der Ausführung und liefert eine gute Vergleichsgrundlage. Denkbar wäre, eine Abschrift oder Kopie der Checkliste den Ausschreibungsunterlagen beizulegen und sie vom Unternehmer ausfüllen zu lassen. Die meisten Punkte können mit ja/nein, inkludiert/ nicht inkludiert, berücksichtigt/nicht berücksichtigt beantwortet werden; andernfalls haben wir angeführt, welche Angaben erwünscht sind.

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