Zum Inhalt

Blitzableiter - Risiko

, aktualisiert am

Angeblich ist die Installierung von Blitzschutzanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Kann ich auf den Blitzableiter verzichten? Wo kann ich mich über das Risiko informieren?

Kein Gesetz

Ein Gesetz, das Blitzschutzanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser vorschreibt, gibt und gab es nicht. Das obliegt der freien Entscheidung des Eigentümers. Die Wahrscheinlichkeit eines Blitzschadens ist in der Regel sehr gering, hängt aber von der Exponiertheit des Hauses und der Blitzhäufigkeit ab.

Blitzableiter schützen

Sachgerecht installierte Blitzschutzanlagen sind jedenfalls wirksam. Die Blitzhäufigkeit wird in Österreich durch das Blitzortungssystem ALDIS (Austrian Lightning Detection & Information System) registriert ( www.aldis.at ). Gute Beratung und Information über die Blitzschäden der näheren Umgebung ist in manchen Bundesländern auch bei den Brandverhütungsstellen erhältlich.

Links zum Thema

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Verputz aus Kunstharzgranulat - Ablaufdatum

Ich habe auf meinem Haus einen Kunstharzgranulatputz aufbringen lassen. Durch Zufall bemerkte ich, dass das Ablaufdatum bereits um ein halbes Jahr überschritten war. Muss ich dieses Material akzeptieren?

FAQ Photovoltaik: Der Sonne entgegen premium

FAQ Photovoltaik: Der Sonne entgegen

Wer eine Photovoltaikanlage am eigenen Dach installieren möchte, braucht einen langen Atem. Die Wartezeit beträgt bis zu einem Jahr.

Greenwashing: Beton

Greenwashing: Beton

Die heimische Betonwirtschaft preist Beton als natürlich und ­regional an.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang