Kein Gesetz
Ein Gesetz, das Blitzschutzanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser vorschreibt, gibt und gab es nicht. Das obliegt der freien Entscheidung des Eigentümers. Die Wahrscheinlichkeit eines Blitzschadens ist in der Regel sehr gering, hängt aber von der Exponiertheit des Hauses und der Blitzhäufigkeit ab.
Blitzableiter schützen
Sachgerecht installierte Blitzschutzanlagen sind jedenfalls wirksam. Die Blitzhäufigkeit wird in Österreich durch das Blitzortungssystem ALDIS (Austrian Lightning Detection & Information System) registriert ( www.aldis.at ). Gute Beratung und Information über die Blitzschäden der näheren Umgebung ist in manchen Bundesländern auch bei den Brandverhütungsstellen erhältlich.