Wer in Ungarn oder der Slowakei auf der Autobahn fährt, sollte darauf achten, dass die Vignette korrekt ausgestellt wird. Bei fehlerhaften Angaben drohen empfindliche Strafen.
Miroslaw P. staunte nicht schlecht. Einige Wochen nachdem er seine Eltern in Serbien besucht hatte, erhielt er einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe 281,78 Euro.
Der Vorwurf: Er sei in Ungarn auf der Autobahn ohne gültige Vignette unterwegs gewesen. Als Absender des Schreibens firmierte die Ungarische Autobahninkasso GmbH. Da Miroslaw P. an der österreichischungarischen Grenze eine elektronische Vignette erworben hatte, glaubte er zunächst an eine Betrugsmasche.
Doch er fand schnell heraus, dass diese Firma offiziell tätig ist, um unbezahlte verkehrsbedingte Kosten, Gebühren und Bußen einzutreiben. In der Annahme, Opfer eines Missverständnisses geworden zu sein, schickte P. eine Kopie seiner Vignettenquittung an die ungarische Autobahngesellschaft.
Es stellte sich heraus, dass der Verkäufer die Länderkennung falsch ins System eingegeben hatte. Das Fahrzeug war nicht unter österreichischer, sondern unter serbischer Nationalität registriert worden.
Wenige Meter ohne Pickerl
Die Behörde akzeptierte zwar, dass es mit der Vignette seine Richtigkeit hat, brummte Miroslaw P. aber dennoch eine Strafe auf. Der Konsument musste die Ersatzmaut samt Gebühren von 149,99 Euro bezahlen.
Begründung: Aus den Unterlagen gehe hervor, dass er die die Vignette erst auf ungarischem Boden gekauft habe und nicht in der österreichischen Verkaufsstelle. Demnach sei er nach Überquerung der Grenze ohne gültige Vignette auf der Autobahn unterwegs gewesen.
Der Einwand von Miroslaw P., dass die Verkaufsstelle auf der österreichischen Seite überlastet gewesen sei und er nur wenige Meter auf der ungarischen Seite zurückgelegt habe, half nicht. Er musste bezahlen.
Auch für Ludwig H. hatte die Fahrt auf der ungarischen Autobahn ein teures Nachspiel. Nach einem Wochenendausflug ins Nachbarland flatterte ihm eine Zahlungsaufforderung über 199,64 Euro ins Haus. Begründung: Er habe die Autobahn ohne Vignette befahren.
Da H. jedoch eine Vignette an einer Tankstelle vor der Grenze gelöst hatte, glaubte er an einen Irrtum und ignorierte die Aufforderung. Als er wenig später eine Zahlungserinnerung erhielt, schrieb er zurück und legte eine Kopie der Vignettenquittung bei. Einen Monat später kam die erste Mahnung. Die Kosten beliefen sich mittlerweile auf über 276 Euro. Es stellte sich heraus, dass der Aussteller der Vignette das Kennzeichen falsch übertragen hatte.