"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Rückerstattung der Kosten des Abschleppdienstes.
An einem Sonntag hatte ich am Weg in meinen Dienst einen Reifenplatzer. Bei der Shell Tankstelle im 17. Bezirk fragte ich, ob das Auto bis Montag früh dort stehen bleiben könne. Die Mitarbeiter bejahten und wiesen mir einen Platz zu, wo es nicht im Weg war. Doch am Montag war mein Wagen abgeschleppt. Verärgert schrieb ich an den Shell Kundendienst und erhielt kurz darauf einen Anruf von der Geschäftsführerin der Tankstelle, die sich entschuldigte und mir die 300 Euro rückerstattete. | Dr. Susanne Schragel, Wien
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