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ÖBB: Vorteilscard mit Kreditkarte - Heikle Zusatzfunktion

Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Kreditkartenfunktion bei ÖBB Vorteilscard - Details beachten.

Zahlungsfunktion inklusive

Frau Rodriguez hatte im Herbst 2005 eine ÖBB-Vorteilscard bestellt und auf dem Formular irrtümlich auch den Punkt „Ergänzende Angaben zur Vorteilscard mit kostenloser Zahlungsfunktion“ ausgefüllt, ihre Vorteilscard also inklusive Kreditkarte angefordert. Im Februar 2006 und Anfang 2007 übersiedelte Frau Rodriguez. Die jeweils neue Adresse gab sie den ÖBB nicht bekannt. Die Karte war ja bereits bezahlt, dachte sie. Als sie dann im Frühjahr 2007 von einem Inkassobüro eine Zahlungsaufforderung über 350 Euro erhielt (Auftraggeber: ÖBB), fiel sie aus allen Wolken: Sie hatte doch gar keine neue Vorteilscard erhalten!

Verlängerung automatisch

Frau Rodriguez suchte unser Beratungszentrum auf. Wir legten den ÖBB den Sachverhalt noch einmal dar und ersuchten um eine kundenfreundliche Lösung. Wir wiesen auch darauf hin, dass die irrtümlich bestellte Zahlungsfunktion für Frau Rodriguez komplett unnötig war, weil sie ohnehin bereits eine Visa-Card gehabt hatte. Bei Bestellung der Vorteilscard mit Zahlungsfunktion wird eine automatische Karten-Verlängerung samt automatischer Abbuchung der Kosten mitbestellt, teilten die ÖBB mit, und mit der Verlängerung wurde eine neue Karte an Frau Rodriguez geschickt. Diese hatte sie aber, da übersiedelt, nicht erhalten.

Forderung eingestellt

Und da der Abbuchungsauftrag für die Kartengebühr mittlerweile storniert war, schickten die ÖBB Frau Rodriguez über die offenen rund 100 Euro eine Rechnung. Als dann die Mahnung mit dem Vermerk „verzogen“ retour kam, wurde das Inkassobüro eingeschaltet. Man gehe aber davon aus, dass Frau Rodriguez irrtümlich angenommen habe, mit der Stornierung des Abbuchungsauftrags entfalle automatisch die Verlängerung der Vorteilscard, ließen uns die ÖBB wissen und zogen die Forderung kulanterweise wieder zurück.

Namen betroffener Personen wurden von der Redaktion geändert.

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