Man wird rascher zum Schwarzfahrer, als man denkt. Die Strafgebühr übergeben die ÖBB ohne Mahnung gleich an das Inkassobüro.
Die ÖBB haben den Kampf gegen Schwarzfahrer verschärft. Mit der Folge, dass Beschwerden von Bahnfahrgästen über Fahrgeldnachforderungen und Inkassogebühren in den letzten Jahren stark zugenommen haben.
Formal sind die ÖBB im Recht
Wer ohne – oder mit falscher – Fahrkarte im Zug angetroffen wird, für den kann das Zugfahren teuer werden. Denn zum Ticketpreis kommen 65 Euro Strafgebühr und, wenn man nicht gleich bar zahlen kann, auch noch 15 Euro Gebühr dazu. Und in diese Situation kann jemand schneller kommen als er oder sie glaubt.
Die Jahreskarte vergessen, eine ermäßigte Fahrkarte am Automaten gekauft, aber die Vorteilscard nicht dabei, am Automaten im Zug ein Ticket lösen wollen, aber nicht das nötige Kleingeld im Börsel (der Automat nimmt bei kleinen Beträgen nur kleine Scheine) – und schon ist man Schwarzfahrer. Und die ÖBB-Angestellten zeigen immer seltener Verständnis für das individuelle Missgeschick, sondern kassieren streng nach Vorschrift.
Personenbezogene Zeitkarte
So hat das Vergessen einer personenbezogenen Zeitkarte, einer Vorteilscard oder Schülerfreikarte die gleiche Behandlung und Kosten zur Folge wie „normales“ Schwarzfahren. Die Strafgebühren werden allerdings, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von sieben Euro, rückerstattet, wenn eine Kopie des vergessenen Ausweises nachträglich an fahrgeldnachforderung.wien@pv.oebb.at gesandt wird.
Bei übertragbaren Zeitkarten gibt es naturgemäß keine Rückerstattung. Eine unbürokratische Lösung wie bei den Wiener Linien kennen die ÖBB nicht. Dort überprüft ein Kontrollorgan über mobilen Datendienst sofort, ob die beanstandete Person wirklich eine gültige Zeitkarte besitzt – vorausgesetzt, diese kann ihren Lichtbildausweis vorweisen.