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Mietwagen: Rechnung für angebliche Schäden - So werden Touristen abgezockt

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Häufiges Ärgernis: Verrechnung von Reparaturkosten für angebliche Schäden.

Jeder Urlaub braucht zwar Vorbereitung, aber Kleinigkeiten, wie die Miete eines Autos, mit dem man die Gegend des Urlaubsdomizils erkunden will, kann man ja wohl auch direkt vor Ort organisieren, oder? So denken nicht wenige Konsumenten, doch wie unsere Beratungspraxis zeigt, haben sie da die Rechnung ohne das Autovermietungsgewerbe gemacht, das Zeitdruck und mangelnde Sprachkenntnisse der Touristen nicht selten weidlich auszunutzen weiß.

Mehr verrechnet als ursprünglich angenommen

Da meist mit Kreditkarte bezahlt wird, kommt man oft erst lange nach dem Urlaub darauf, dass die Mietwagenfirma mehr verrechnet hat als ursprünglich angenommen. Häufiges Ärgernis stellt die Verrechnung von Reparaturkosten für angebliche Schäden dar. Auch wenn bei der Fahrzeugrückgabe keine Mängel festgestellt wurden, buchen manche Firmen Beträge über die Kreditkarte ab oder kassieren den Selbstbehalt ein. Die betroffenen Konsumenten können sich beim besten Willen nicht an irgendwelche Schäden erinnern, aber im Nachhinein lässt sich das leider nicht mehr beweisen.

Sichern Sie sich daher schon vor Übergabe des Wagens ab: Überprüfen Sie das Fahrzeug mit einem Beschäftigten des Vermieters auf alle sichtbaren Mängel. Alles, auch noch so kleine Kratzer, sollten in das Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Nach der Rückgabe des Autos muss die Prozedur wiederholt werden, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass keine neuen Mängel hinzugekommen sind. Eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist zwar recht praktisch, aber das Risiko ist umso höher, dass Ihnen angebliche Schäden „untergejubelt“ werden.

Beliebte Fallen: sogenannte „All inclusive-Angebote"

Weitere beliebte Fallen sind: „All inclusive-Angebote“, in denen viele Nebenkosten (Rücktransport zum Ausgangsort, Übernahme außerhalb der Bürozeiten, Kindersitze, Grenzübertritte, Zusatzfahrer, usw.) nicht enthalten sind, sowie Schäden, die trotz „Vollkaskoversicherung“ nicht gedeckt sind, oder strenge Bedingungen, an die die Versicherungsleistung gebunden ist.

Erfahren Sie mehr darüber auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums www.europakonsument.at > Urlaub mit dem Mietwagen.

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