Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Hertz/Rienhoff GmbH - Reparaturkosten wurden rückgebucht.
Kulanterweise die Reparaturkosten erlassen
Frau Kienast hatte bei Hertz Franchise Rienhoff GmbH in Wien einen Wagen gemietet und außerhalb der Geschäftszeiten retourniert. Bald darauf erhielt sie ein Schreiben der Rienhoff GmbH. Sie habe den Wagen beschädigt, hieß es, und müsse daher 600 Euro Reparaturkosten übernehmen. Frau Kienast war sich keiner Schuld bewusst. Sie hatte den Wagen in dem Zustand zurückgegeben, in dem sie ihn übernommen hatte. Wir ersuchten die Rienhoff GmbH um Zusendung der Reparaturbelege sowie um eine kulante Lösung. Zumal Frau Kienast als Studentin kein eigenes Einkommen hat. Und wir hatten Erfolg: Rienhoff buchte die Frau Kienast in Rechnung gestellten 600 Euro kulanterweise wieder aus.