Lenkversagen - Einfach weg
Auf eigene Kosten
Geschockt und im Schritttempo fuhr Frau H. mit dem nur geringfügig beschädigten BMW zum nächsten Gendarmerieposten, um den Vorfall protokollieren zu lassen. Am nächsten Tag wurde der Wagen zu BMW-Bierbaum nach Baden bei Wien gebracht. Verständlich, dass Herrn und Frau H. sehr an einer Aufklärung gelegen war. Groß war die Sorge, dass Ähnliches wieder passieren könnte.
Doch auf einen Defekt an der Lenkung deutete – laut BMW Bierbaum – „nichts“. Auch ein auf Verlangen der Kunden von BMW Austria beigezogener Service-Delegierter hielt technisches Versagen für ausgeschlossen. Er schlug lediglich vor, das Ehepaar H. könne ja einen gerichtlich beeideten Sachverständigen oder die Technische Versuchsanstalt Arsenal beiziehen. Freilich auf eigene Kosten.
Wenig Interesse
Mit anderen Worten: Die Bereitschaft zur Mitwirkung an der Aufklärung hielt sich in Grenzen. Was also tun? Ein Verkauf des Fahrzeuges kam für Herrn und Frau H. aus „moralischen“ Gründen nicht infrage, vor allem stellten sich beunruhigende Fragen: Könnte es sein, dass noch andere Autos von einem möglichen Defekt betroffen sind? Was, wenn ein solcher Vorfall bei höherem Tempo, bei Gegenverkehr oder in einem Tunnel passiert wäre? Und müsste nicht der Autohersteller besonders an einer Aufklärung interessiert sein? So entschlossen sich Herr und Frau H., Servolenkung samt Hydraulikpumpe auf jeden Fall einmal austauschen zu lassen. Kostenpunkt für diesen Austausch und die Reparatur des Kollisionsschadens mit dem Verkehrszeichen: über 42.000 Schilling. In der Sache selbst wollten Herr und Frau H. nicht lockerlassen: Mit der Werkstatt Bierbaum wurde vereinbart, dass dort die „verdächtigen“ Teile der Lenkung aufbewahrt werden.
Ohnehin kein Ergebnis?
Der mittlerweile von Herrn und Frau H. beauftragte Rechtsanwalt wandte sich nunmehr direkt an den Hersteller, die BMW AG. Erst mit einiger Verzögerung kam aus München dann ein Angebot: „Wir bieten Ihnen gerne an, die ausgebauten Teile durch Spezialisten unserer Produktionsabteilung untersuchen zu lassen“, ließ BMW wissen, fügte als Bedingung jedoch hinzu, dass eine Vertrauensperson („bevorzugt ein technischer Sachverständiger“) – und „selbstverständlich auf Kosten Ihrer Mandantschaft“ – beizuziehen sei. Begründung: Man ginge „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ davon aus, dass die Untersuchung der Schadteile kein für Herrn und Frau H. zufriedenstellendes Ergebnis brächte.
Abhanden gekommen
Das Ehepaar willigte dennoch sofort ein und nahm umgehend mit der Firma Bierbaum Kontakt auf, um sich nach den dort aufbewahrten Teilen zu erkundigen. Doch leider: Die waren nicht mehr vorhanden. Sie waren irrtümlich an BMW Austria zurückgeschickt worden. Über den tatsächlichen Verbleib der Teile äußert sich BMW Austria in einer Stellungnahme an „Konsument“ allerdings nicht, sondern bedauert lediglich, dass diese nicht mehr beim Vertragspartner Bierbaum vorhanden sind. Im Übrigen verlässt sich BMW Austria auf die (rein äußerliche) Begutachtung durch den Service-Delegierten. Dass man die Teile für den Kunden eigentlich aufheben wollte, bestätigt auch die Firma Bierbaum. Ein Mitarbeiter habe die besagten Teile allerdings zur Austauschrückführung gegeben, wo Bierbaum keinen Zugriff mehr darauf habe. Wie man es auch dreht und wendet: Fest steht, dass die „Beweismittel“ nicht mehr untersucht werden können, weil sie einfach weg sind. Dass das eine schiefe Optik ergibt, wird wohl auch BMW einräumen müssen.