Die Europäischen Verbraucherzentren haben alles Wissenswerte zum Thema Eigenimport von Kraftfahrzeugen zusammengetragen.
Wer ein Auto aus dem Ausland importieren will, wird häufig mit jeder Menge unerwarteter Hürden konfrontiert. Laut einer EU-weiten Umfrage verläuft nur bei 14 Prozent der Eigenimporte alles nach Wunsch. Als bei Weitem häufigstes Problem wurden Schwierigkeiten mit der Behörde bei der Registrierung genannt, gefolgt von der doppelten Zahlung der Mehrwertsteuer.
Studie zum Gebrauchtwagenkauf
Um möglichst wenig Lehrgeld zu zahlen, ist es wichtig, sich zuvor umfassend zu informieren. Die Europäischen Verbraucherzentren haben nun die umfangreicheStudie: Autokauf in der EU veröffentlicht, in der praktische Tipps für jede Stufe – von der Informationssammlung bis zur Registrierung daheim – geboten werden. Sie bezieht sich auf Neu- und Gebrauchtwagen bzw. -motorräder aus EU-Staaten (sowie Norwegen und Island). Eigenheiten jedes einzelnen Landes werden berücksichtigt.
Informationen einholen
Verlockenden Angeboten im Internet oder in Inseraten sollten Sie mit Vorsicht begegnen. Nur allzu oft werden nicht verkehrstaugliche oder gestohlene oder gar nicht existente Fahrzeuge angeboten. Versuchen Sie daher, so viel Informationen über das Fahrzeug und den Verkäufer zu bekommen wie möglich.
Das gilt besonders für Gebrauchtwagenkäufe. Seriöse Firmen geben Informationen über sich preis; Firmenadresse, Kontaktdaten usw. sind auf ihrer Homepage ersichtlich. Auch die Qualität des Fahrzeuges gilt es zu prüfen. Verlangen Sie Auskunft darüber, wann die letzte Inspektion stattgefunden hat und wann die nächste fällig ist.
Vor Ort überprüfen lassen
Dringend anzuraten ist, einen Gebrauchtwagen vor dem Kauf überprüfen zu lassen – durch den lokalen Automobilclub oder einen unabhängigen Experten. Es bedarf dazu des Einvernehmens mit dem Verkäufer, die Kosten muss der Kaufinteressent tragen.
Nicht in allen Staaten ist ein schriftlicher Kaufvertrag erforderlich. Doch Sie benötigen einen solchen auf jeden Fall für die Registrierung daheim. Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie keinen Vertrag, den Sie nicht verstehen.
Mit Kreditkarte zahlen
Vorauszahlungen sollten nie bar oder per Überweisung erfolgen. Am wenigsten riskiert man mit einer Kreditkartenzahlung – ungerechtfertigt abgebuchte Beträge können rückerstattet werden. Abgesehen von der Betrugsgefahr gibt es auch gesetzliche Obergrenzen für Bargeldzahlungen. Im Zweifelsfall sollten Sie lieber auf einen Kauf verzichten, als etwas zu riskieren.
Dieser Artikel entstand im Rahmen der "Action 670702 – ECC-NET AT FPA", für welche das Europäische Verbraucherzentrum Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014–2020) erhält.