Für seinen Sommerurlaub in und um Straßburg buchte Herr Mally über einen Vermittler einen Mietwagen bei der Firma Keddy (gehört zu Europcar). An dem Samstag, an dem er das Auto abholen wollte, wäre die Verleihstation regulär nur bis 17 Uhr offen gewesen.
Für später ankommende Reisende bietet die Firma allerdings gegen einen Aufpreis von 50 Euro an, dass auf sie gewartet wird. Herr Mally wollte diese Serviceleistung in Anspruch nehmen und gab daher an, dass er um 19 Uhr ankommen werde. Er bezahlte für 8 Tage insgesamt 362,93 Euro im Voraus. All das wurde ihm auch schriftlich bestätigt.
Verleihstation geschlossen
Zu seiner Enttäschung war das Büro am betreffenden Tag um 19 Uhr jedoch geschlossen. Herr Mally kontaktierte Europcar telefonisch, dort konnte ihm jedoch nicht geholfen werden. Es wurde ihm nur gesagt, dass die Verleihstation geschlossen sei, was er jedoch bereits selber festgestellt hatte.
Mehrkosten entstanden
Er war somit genötigt, mit einem Taxi zu seinem bereits gebuchten Hotel außerhalb Straßburgs zu fahren, um dort rechtzeitig zum Check-in einzutreffen. Am nächsten Tag fuhr er mit dem Zug wieder zurück, um endlich das Mietauto entgegennehmen und den Urlaub starten zu können. Weder gab es eine Entschuldigung für den Fehler der Firma noch wurde seine Forderung, ihm die entstandenen Mehrkosten zu ersetzen, akzeptiert.
Da er auch nach seinem Urlaub auf schriftlichem Weg weder über den Vermittler noch über seinen Vermieter zu einer Lösung gekommen war, übergab Herr Mally den Fall an uns vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich.
Europäisches Verbraucherzentrum konnte helfen
Gemeinsam mit unseren Kollegen in Frankreich kontaktierten wir die Autoverleihfirma, klärten sie über ihre Pflichten auf und forderten die Erstattung der Mehrkosten in Höhe von 135 Euro. Die Firma bestätigte daraufhin uns gegenüber umgehend die Überweisung. Warum das Problem nicht gleich gelöst werden konnte, als Herr Mally die Firma dazu aufgefordert hatte, bleibt ein Rätsel.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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