Betrag wurde rückerstattet
Nach der Autoreparatur wurden von Frau Müller zusätzlich 234 Euro für den Austausch eines Radlagers verlangt. Dieses war jedoch beim Reparieren beschädigt worden. Daher forderten wir die Werkstätte auf, der Konsumentin diesen Betrag zurückzuerstatten. Was das Unternehmen auch umgehend tat – aus Kulanzgründen, wie man betonte.