Ihr Flug wurde annuliert, Sie kommen nicht weiter. Welche Rechte haben Sie?
Am Flughafen Schwechat konnten am Wochenende wegen technischer Probleme Hunderte Passagiere nicht ab- bzw. weiterreisen. Bei einer Flugannulierung haben Sie als Kunde, so die VKI-Juristin Dr. Barbara Forster, zwei Möglichkeiten:
- Rückerstattung des Flugpreises
- alternative Beförderung
Airline muss helfen
Wenn Sie die alternative Beförderung wählen, dann kann es zu Wartezeiten kommen. In dem Fall hat die Fluglinie Sie mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen und Sie, falls erforderlich, kostenlos in einem Hotel unterzubringen. Auch Ihre Beförderung zwischen Flughafen und Hotel hat die Fluglinie zu organisieren. Ihnen stehen außerdem zwei kostenlose Telefongespräche (Fax, E-Mails) zu. Ob darüber hinaus ein Anspruch auf Ausgleichzahlung für die Unannehmlichkeiten besteht ist im konkreten Fall strittig.
Rechnungen einfordern
Wer sich sein Hotel und die Verpflegung selbst organisieren musste, soll die Rechungen aufheben und von der Fluglinie Ersatz geltend machen (eingeschrieben, Rechnungen in Kopie).
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