Wer mit dem Auto in Italien unterwegs ist, sollte besonders die Fahrverbote in den Innenstädten beachten. Fährt man ohne Sondergenehmigung in eine sogenannte „zona a traffico limitato“ ein, kann es richtig teuer werden.
1.040 Euro Strafe
Sandra M. aus Graz freut sich auf den Wochenendausflug mit ihrer Freundin nach Verona. Auf der Suche nach ihrem Hotel durchquert sie mit ihrem Auto mehrfach das Zentrum der Stadt. Eine Verkehrstafel, die diese Verkehrszone als „zona a traffico limitato“ (ZTL) ausweist und darüber informiert, dass für deren Befahren eine Sondergenehmigung notwendig ist, übersieht sie. Die unerfreuliche Quittung bekommt Sandra M. einige Wochen später per Post zugestellt. Für das verbotene Befahren der ZTL in 13 Fällen soll sie jeweils 80 Euro Strafe bezahlen, also insgesamt 1.040 Euro. Die geschockte Grazerin wendet sich hilfesuchend an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) beim Verein für Konsumenteninformation.
Beschilderung beachten
Dort ist die Problematik wohlbekannt. „Wir bekommen jedes Jahr zahlreiche Anfragen und Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten, die per Post einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil sie in Italien verbotenerweise durch eine zona a traffico limitato gefahren sind“, sagt EVZ-Jurist Reinhold Schranz. Derartige Verkehrszonen gibt es in zahlreichen italienischen Städten, etwa in Florenz, Genua, Mailand, Pisa, Rom, Triest, Turin oder Verona.
Eine ZTL erstreckt sich in der Regel über den Innenstadtbereich beziehungsweise das historische Zentrum eines Ortes. Die Fahrbeschränkung gilt meist für Autos und kann permanent gültig oder auf bestimmte Tageszeiten beschränkt sein (für Reisende mit Behinderung existieren Ausnahmen). Reinhold Schranz rät, unbedingt auf die Beschilderung zu achten: „Die Zonen sind an den Zufahrstraßen immer durch ein Fahrverbotszeichen mit der Aufschrift ,zona a traffico limitato‘ gekennzeichnet. Darüber hinaus sind Uhrzeiten angegeben, wann das Fahrverbot gilt.“
Dieser Artikel entstand im Rahmen der „Action 670702 – ECC-NET AT FPA“, für welche das Europäische Verbraucherzentrum Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014–2020) erhält.