"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um car2go. Der Carsharing Anbieter übertrug die Kosten für falsches Parken auf den Kunden. Dieser war jedoch nicht dafür verantwortlich.
Felix Gasser nutzt schon seit Langem das Angebot von car2go. Mittlerweile ist sein Verhältnis zu dem Carsharing-Anbieter allerdings getrübt. Begonnen hatte alles im August 2012, als er ein car2go-Fahrzeug in einer Wiener Kurzparkzone abstellte, so wie es gemäß den Geschäftsbedingungen erlaubt ist. Da das Fahrzeug allerdings nach Ablauf der höchstzulässigen Parkdauer nicht entfernt wurde, trudelte bei car2go wenig später eine Anonymverfügung ein. Wie die Firma im Nachhinein bestätigte, lag kein Kundenverschulden vor und die Strafe hätte von car2go übernommen werden müssen.
Rechnung für Parkstrafe auf Kunden übertragen
Allerdings passierte ein interner Fehler und die Zahlungsfrist wurde versäumt. car2go musste im Rahmen der Lenkerauskunft den Namen des letzten Kunden nennen, der das Fahrzeug benutzt hatte, und so wurde Herrn Gasser eine Strafverfügung zugestellt – wodurch er überhaupt erst von der Sache erfuhr. Anrufe bei der Hotline mündeten in der allgemeinen Auskunft, dass Kunden Strafen selbst zu bezahlen hätten. Ein eingeschriebener Brief blieb unbeantwortet.
Laut car2go sei ein Fehler passiert und nichts zu machen
Irgendwann meldete sich dann doch die stellvertretende Storemanagerin und entschuldigte sich für das Vorgefallene. car2go bezahlte auch die Strafe, doch Herrn Gasser blieb aufgrund der Strafverfügung ein schwarzer Fleck in Form einer Vormerkung im Verkehrsakt, die ihm verständlicherweise ein Dorn im Auge war. Als es ihm endlich gelang, mit dem Geschäftsführer von car2go zu telefonieren, bekam er nur die lapidare Aussage zu hören, dass halt ein Fehler passiert sei und laut Rechtsabteilung hinsichtlich der Vormerkung nichts zu machen sei. Herr Gasser müsse diese einfach hinnehmen. Das tat er allerdings nicht. Er erhob Einspruch und Berufung. Tatsächlich leistete das Verwaltungsgericht seiner Beschwerde Folge und stellte das Verfahren ein.
Fazit: Eineinhalb Jahre Ärger für den Kunden
car2go hat als Entschädigung für das mehr als eineinhalb Jahre dauernde Ärgernis, das der Kunde selbst aus dem Weg räumen musste, für das anfängliche Ignorieren und den Versuch, die Sache ruhen zu lassen, zwei Gratisstunden für die car2go-Nutzung angeboten.
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