"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um die Rückerstattung von Zusatzkosten von Buchbinder/Terstappen.
Frau Brauer ist beruflich viel unterwegs und kombiniert dabei Flug und Leihwagen. So auch im Raum Stuttgart, wo sie online bei Buchbinder Deutschland/Terstappen Autovermietung gebucht hatte. Bei der Übernahme des Fahrzeugs bat sie um Einweisung, speziell für das Navi, da sich die Geräte hinsichtlich ihrer Bedienung deutlich unterscheiden können. Jede Leihwagenfirma ist ja rechtlich dazu verpflichtet, die Kunden direkt am Fahrzeug einzuweisen.
Rechtlichen Pflichten nicht nachgekommen
Die Mitarbeiterin am Schalter meinte lapidar, sie könne nicht weg, es sei ohnehin jemand beim Auto. Dem war aber nicht so und Frau Brauer hatte es eilig. Sie stieg in den Wagen und stellte im Laufe der Fahrt fest, dass das Navi sie ständig zum Flughafen zurück leitete. Als sie entnervt ihr Smartphone zum Navigieren einsetzte, war sie bereits einen erheblichen Umweg gefahren, kam zu spät zu ihrem Termin und es waren – in Zeiten vor der EU-Roamingregelung – Gebühren angefallen.
Vergeblich Zusatzkosten eingefordert
Frau Brauer forderte mit Unterstützung des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich von Buchbinder/ Terstappen die Kosten für das Roaming und die Zusatzbetankung zurück. Leider wählte die Firma einen Weg, den niemand von uns schätzt: Die Flucht ins beharrliche Schweigen.
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