Die Bahnfahrkarte garantiert keinen Sitzplatz, ja schützt nicht einmal vor dem Rauswurf aus dem Zug. Eine Platzreservierung kostet meist zusätzlich, die Preise dafür variieren stark.
Wegen Überfüllung wurden etwa 100 Fahrgäste des EuroCity Polonia (Warschau–Villach) Mitte Dezember 2011 in Wiener Neustadt trotz gültiger Fahrkarte aus dem Zug gewiesen. Es war kein Einzelfall. Es sei Vorschrift, dass für den Zugbegleiter alle Türen und Sicherheitseinrichtungen erreichbar sind, so die Begründung der ÖBB.
Zugführer kann Fahrgäste aus dem Zug weisen
Ist das nicht mehr der Fall, kann der Zugführer Fahrgäste ohne Sitzplatzreservierung aus dem Zug weisen. Und das ist nach den Beförderungsbedingungen der ÖBB auch rechtens, bestätigt die Schlichtungsstelle der Schienencontrol, oft die letzte Hoffnung für frustrierte Bahnbenutzer. Denn mit der Fahrkarte erwirbt ein Fahrgast zwar das Recht auf Beförderung von A nach B, allerdings hat er keinen Anspruch auf Beförderung in einem bestimmten Zug.
Die ÖBB empfehlen, vor allem für Fahrten an starken Reisetagen sowie morgens und abends Sitzplätze zu reservieren – besonders, wenn mehrere Leute gemeinsam fahren wollen. Reservierungen ermöglichen den ÖBB auch, vorab den Platzbedarf abzuschätzen und gegebenenfalls zu reagieren.
Reservierungen "auf Verdacht"
Warum bitten die ÖBB dann den Fahrgast für die Reservierung, die imageschädigende Rauswurfaktionen zu vermeiden hilft, extra zur Kasse? Die ÖBB fürchten, dass bei Gratisreservierung zu viele Reservierungen "auf Verdacht" erfolgen, die dann freie Plätze blockieren. Doch um diesen Reservierungs-"Missbrauch“ zu verhindern, braucht es sicher keine Reservierungsgebühr. Der Verfall der Reservierung eine Viertelstunde nach Abfahrt des Zuges trägt ohnehin dazu bei, das Problem in jedem Zug rasch zu lösen.