Welche Zuckerln die Bahnunternehmen jungen Menschen anbieten.
Die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt für Bahn oder Bus zwischen Wohnort und Schule macht viele junge Menschen früh zu Kunden des öffentlichen Verkehrs. Dass die Schüler-/Lehrlingsfreifahrt an Wochenenden, Feiertagen oder in den Ferien nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen (etwa gegen Aufzahlung) gilt, übersehen Jugendliche immer wieder.
Schlichtungsstelle Schienen-Control
Relativ häufig erhält die Schlichtungsstelle der Schienen-Control Beschwerden, dass Jugendliche Strafe zahlen mussten, weil sie kein gültiges Ticket hatten. An diese Schlichtungsstelle können sich Fahrgäste wenden, deren Beschwerde von einem Bahnunternehmen abgelehnt wurde. Vor wenigen Jahren schafften die ÖBB den Fahrkartenverkauf in Regionalzügen ab; Fahrgästen ohne Fahrschein wird eine drastische Strafgebühr von 65 Euro aufgebrummt.
Strafgebühren für Minderjährige reduziert
Viele Eltern reagierten empört und stellten die Verhältnismäßigkeit solcher Strafen für einkommenslose Schülerinnen und Schüler infrage. Das Einschreiten der Schlichtungsstelle der Schienen-Control bewog die ÖBB im Jahr 2011, diese Strafgebühr für Fahrgäste unter 18 Jahren zu reduzieren: Jugendliche unter 18 ohne gültigen Fahrausweis, die ohne Begleitung unterwegs sind, zahlen jetzt nur den entsprechenden Ticketpreis (Standard- bzw. Vorteilsticketpreis) plus 3 Euro Abfertigungsgebühr, wenn sie ihr Alter und (ab vollendetem 15. Lebensjahr) das Fehlen eines eigenen Einkommens nachweisen, etwa mit dem Schülerausweis.
Werden diese Nachweise erst nachträglich erbracht, kostet es bis zum 15. Geburtstag den entsprechenden Fahrpreis und eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro, ab dem 15. bis zum 18. Geburtstag 30 Euro. Wenn Jugendliche ihren Fahrausweis nur vergessen haben, kann der Besitz einer solchen Freifahrkarte nachträglich nachgewiesen werden. Über diese Möglichkeit wissen laut Schlichtungsstelle viele junge Leute nicht Bescheid.