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Antibabypille - Wirkstoffe vergleichen, Risiko minimieren

, aktualisiert am

Die Pille gilt als eines der sichersten Verhütungsmittel. Doch nicht alle zugelassenen Präparate sind empfehlenswert. Bei manchen besteht der Verdacht auf ein erhöhtes Risiko für Thrombosen und Lungenembolien.

Insgesamt wurden 84 Kontrazeptiva (Kombinationspräparate oder Minipille) getestet. Darunter waren z.B.:

  • Alenini Filmtabletten
  • Angiletta Filmtabletten
  • Balancette Filmtabletten
  • Belara Filmtabletten
  • Cleonita Filmtabletten
  • Danselle Filmtabletten
  • Desirett Filmtabletten
  • Diamilla Filmtabletten
  • Erlidona Filmtabletten
  • Gefemin Filmtabletten
  • Harmonette Dragees
  • Lenea Tabletten
  • Levostrol Filmtabletten
  • Madonella Dragees
  • Mayra Filmtabletten
  • Minesse Filmtabletten
  • Rigevidon Tabletten
  • Seasonique Filmtabletten
  • Selina Gynial mite Filmtabletten
  • Stella Filmtabletten
  • Tangolita Filmtabletten
  • Valette Dragees
  • Xyliette Tabletten
  • Yirala Filmtabletten
  • Zoely Filmtabletten
  • ... uvm.

Folgende Wirkstoffe haben wir dabei bewertet: Chlormadinonacetat, Desogestrel, Dienogest, Drospirenon, Gestoden, Levonorgestrel, Nomegestrol.

In der Testtabelle finden Sie Angaben zu: Wirkstoffe, kleinste Packungsgröße in Stück und Preis.

Nachfolgend unser Testbericht.


Antibabypille beliebtestes Verhütungsmittel

Die Antibabypille ist laut einer repräsentativen Umfrage (Verhütungsreport 2015) das meistverwendete Verhütungsmittel in Österreich. Mehr als ein Drittel aller befragten Frauen setzen demnach auf die Pille. Vor allem Mädchen und junge Frauen geben dieser Verhütungsmethode den Vorzug. Als wichtigstes Argument wird in der Umfrage die Wirksamkeit der Pille genannt.

Viele Frauen geben auch an, dass sie bei der Verhütung unerwünschte Wirkungen vermeiden wollen. Doch gerade hormonelle Mittel wie Minipille, Pille, hormonhaltige Spirale, Implantat, Pflaster oder Vaginalring belasten den Körper stärker. Die Wirkungsweise der Antibabypille besteht darin, dass sie die Reifung der Eizelle und damit den monatliche Eisprung verhindern. Zusätzlich wird der Schleim im Gebärmutterhalskanal verdickt, wodurch die Spermien nicht in die Gebärmutter eindringen können. Auch der Aufbau der Gebärmutterschleimhaut wird vermindert.

Alternative Verhütungsmethode sinnvoll?

Von Zeit zu Zeit sollten vor allem Frauen, die auf hormonelle Verhütung setzen, überprüfen, ob diese für sie noch angemessen ist. Wenn sich die Lebenssituation verändert, man älter wird oder unter einer Krankheit leidet, kann ein Wechsel der gewählten Methode unter Umständen vorteilhaft sein. Junge Frauen sollten sich in Absprache mit ihrem Arzt genau überlegen, welche Methode für sie infrage kommt. Neben der Verhütungssicherheit spielt hier auch die Bereitschaft, gesundheitliche Risiken einzugehen, eine Rolle.

Ebenfalls wichtig ist, wie gut man sein Alltagsleben organisiert hat. Die Antibabypille ist nur dann sicher, wenn sie verlässlich und immer zur gleichen Tageszeit eingenommen wird. Das gilt besonders für die Minipille. Geklärt werden sollte auch, inwieweit der Partner bereit ist, Verantwortung bei der Verhütung zu übernehmen. Kondome sind ein relativ sicheres Mittel zur Empfängnisverhütung, wenn sie richtig benutzt werden. Sie schützen zudem vor sexuell übertragbaren Krankheiten und sind – von möglichen allergischen Reaktionen auf Latex abgesehen – unbedenklich.

Wirkung der Pille reduziert

Die Antibabypille ist wie bereits erwähnt zuverlässig. Unter bestimmten Voraussetzungen leidet die Wirkung allerdings. So kann es zu gravierenden Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten kommen. Antibiotika oder Abführmittel können die Wirkung der Pille ganz oder teilweise aufheben – umgekehrt kann die Antibabypille die Wirkung anderer Medikamente beeinflussen. Leidet man unter Durchfall oder Erbrechen, kann es sein, dass die Wirkstoffe der Pille ausgeschieden werden, noch bevor sie ins Blut aufgenommen wurden. Das kann die Wirkung ebenfalls reduzieren.

Bei länger anhaltenden Beschwerden sollte man deshalb mindestens eine Woche lang ein zusätzliches Verhütungsmittel anwenden. Auch (Urlaubs-)Reisen mit Zeitverschiebung können zu Problemen führen. Hier sollte die Einnahme der Antibabypille mit der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt besprochen werden.

84 Präparate im Test

84 Präparate im Test

In unserem aktuellen Test haben wir 84 oral einzunehmende Mittel unter die Lupe genommen. Bewertet wurden dabei in Österreich zugelassene Präparate, deren Hauptanwendung die Empfängsnisverhütung (Kontrazeption) ist. Medikamente, die hauptsächlich für andere Indikationen zugelassen sind, etwa bei Akne, aber auch eine empfängnisverhütende Wirkung haben, wurden nicht in den Test aufgenommen.

Bei den meisten getesteten Pillen handelt es sich um Kombinationspräparate. Diese basieren auf den Hormonen Östrogen und Gestagen. Die östrogenfreie Minipille enthält nur das Gelbkörperhormon Gestagen. Grundsätzlich wird je nach Inhaltstoffen und Dosierungen in Einphasen- und Mehrphasenpillen unterschieden. Einphasenpillen enthalten zwei weibliche Sexualhormone, ein Östrogen und ein Gestagen. Die Menge beider Hormone bleibt während der gesamten Einnahmezeit gleich. Einphasenpräparate sind für nahezu alle Frauen, auch junge, geeignet.

Mehrstufige Pillen enthalten Östrogen oder Gestagen bzw. Östrogen und Gestagen in unterschiedlichen Konzentrationen, die dem weiblichen Zyklus angepasst sind. Die einzelnen Tabletten und somit die Stufen sind farblich gekennzeichnet, und sie müssen in der vorgegebenen Reihenfolge eingenommen werden. Die Verhütungssicherheit kann gegenüber einphasigen Präparaten geringer sein.

Die Minipille besteht nur aus Gestagenen. Sie muss jeden Tag zur selben Uhrzeit eingenommen werden, damit sie sicher verhütet. Die Wirksamkeit und die Verträglichkeit der Minipille sind bei Jugendlichen unter 18 Jahren noch nicht nachgewiesen – sie sollten daher eine andere Verhütungsmethode wählen.

Thromboserisiko

Bei Präparaten mit dem Gestagen Levonorgestrel besteht das geringste Risiko einer Thrombose oder Lungenembolie. Diese bereits seit Längerem auf dem Markt befindlichen Verhütungsmittel werden von uns daher mit „geeignet“ bewertet.

„Mit Einschränkung geeignet“ sind Kombinationspillen mit den Wirkstoffen Chlormadinonacetat, Dienogest und Nomegestrol. Bei diesen Gestagenen ist das Risiko für Thrombosen der tiefen Beinvenen noch nicht geklärt. Präparate, die Dienogest oder Chlormadinonacetat enthalten, können auch gegen Akne und fettige Haut wirken.

Kombinationspräparate mit den Gestagenen Drospirenon, Desogestrel oder Gestoden, die erst in jüngerer Zeit entwickelt wurden, können wir nicht empfehlen. Bei diese Pillen besteht ein etwa doppelt so hohes Risiko für Thrombosen wie bei Pillen mit Levonorgestrel. Sie sind daher „wenig geeignet“.

Testtabelle: Antibabypille - geeignet

Testtabelle: Antibabypille - mit Einschränkung geeignet

Testtabelle: Antibabypille -wenig geeignet

VKI-Tipps

  • Geeignet. Bei Präparaten mit dem Gestagen Levonorgestrel besteht das geringste Risiko einer Thrombose oder Lungenembolie. Pillen mit diesem Wirkstoff sind bereits seit Längerem auf dem Markt und werden von uns mit „geeignet“ bewertet.
  • Mit Einschränkung geeignet. So bewerten wir Kombinationspillen mit den Wirkstoffen Chlormadinonacetat, Dienogest und Nomegestrol. Bei diesen Gestagenen ist das Risiko für Thrombosen der tiefen Beinvenen noch nicht geklärt.
  • Wenig geeignet. Kombinationspräparate mit den Gestagenen Drospirenon, Desogestrel oder Gestoden, die erst in jüngerer Zeit entwickelt wurden, bewerten wir mit „wenig geeignet“. Bei diesen Pillen besteht ein etwa doppelt so hohes Risiko für Thrombosen wie bei Pillen mit Levonorgestrel.

Bewertungskriterien

Hinweise zur Bewertung

Grundlage dieses Tests ist unser Handbuch "Medikamente: Vom Arzt verordnet" sowie das "Handbuch Rezeptfreie Medikamente" der Stiftung Warentest, für die ein Expertengremium die Eignung der Präparate auf Basis von Literaturrecherchen beurteilte.

Geeignet sind Mittel (Standardtherapeutika), deren therapeutische Wirksamkeit ausreichend nachgewiesen ist. Ihre Nutzen-Risiko-Abwägung fällt positiv aus. "Geeignet" sind auch Kombinationsmittel, deren Wirkstoffe sich sinnvoll ergänzen.

Mit Einschränkungen geeignet sind Mittel, die therapeutisch wirksam sind, aber im Vergleich zu Standardtherapeutika ein höheres oder nicht gut einschätzbares Risiko bergen.

Wenig geeignet sind Mittel, deren therapeutische Wirksmakeit nicht ausreichend belegt ist, die nicht ausreichend dosiert sind, deren therapeutische Wirksamkeit im Verhältnis zu den Risiken zu gering ist sowie Mittel mit mehr als einem Wirkstoff, deren Wirkstoffe sich nicht sinnvoll ergänzen oder keinen zusätzlichen therapeutischen Nutzen aufweisen.

 

Medikamententests: Methoden

So bewerten wir Medikamente:

Grundlagen der Bewertung

Basis unserer Arzneimittelbewertungen ist die veröffentlichte internationale und nationale Literatur. Anhand von allgemein anerkannten und aktuellen Werken der klinisch-pharmakologischen und medizinisch-therapeutischen Standardliteratur wurde die Eignung der jeweiligen Arzneimittel für die Indikationen beurteilt, die der Hersteller für sein Mittel beansprucht. Die Bewertung wurde auch mit Blick auf die übrigen in dem jeweiligen Anwendungsbereich angebotenen Arzneimittel vorgenommen und daraufhin, ob die Behandlung mit einem Arzneimittel überhaupt sinnvoll ist.

Zusätzlich zur Standardliteratur wurden veröffentlichte und geeignete klinische Studien ausgewertet, um die Aktualität der Bewertung sicherzustellen. Diese „Primärliteratur“ konnte aber nur dann genutzt werden, wenn die Studien in anerkannten medizinischen Zeitschriften veröffentlicht wurden, in denen vor der Veröffentlichung ein Expertengremium (Review Board) die Qualität der Publikation geprüft hat.

Wirksamkeitsnachweis

Der Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit eines Präparats gilt in klinischen Studien dann als erbracht, wenn mehrere Institutionen unabhängig voneinander unter wissenschaftlich anerkannten und reproduzierbaren Bedingungen in kontrollierten Studien zu gleichartigen Ergebnissen gelangt sind. Klinische Studien, die zur Bewertung herangezogen werden, müssen

  • prospektiv,
  • randomisiert,
  • kontrolliert,
  • mit vorab definierten und
  • der Fragestellung angemessenen Endpunkten sowie
  • mit einer adäquaten statistischen Auswertung versehen sein.

Dabei bedeutet prospektiv, dass die Studien als Verlaufsstudien „in die Zukunft“ hinein durchgeführt werden, und randomisiert, dass die Patienten den Behandlungsgruppen nach dem Zufallsprinzip zugeteilt werden müssen.

Kontrollierte Studien sind Untersuchungen, in denen eine Patientengruppe das neu zu prüfende Arzneimittel (Verum) erhält und weitere Patientengruppen ein bereits lange in seinem Nutzen bestätigtes, gleichartig wirkendes Mittel (Standard) oder ein wirkstofffreies Scheinmedikament (Plazebo). Aus den Unterschieden der therapeutischen Effekte – sowohl bezüglich der erwünschten als auch der unerwünschten Wirkungen – können dann die therapeutische Wirksamkeit, aber auch der Stellenwert des geprüften Mittels in der Therapie der Krankheit insgesamt bestimmt werden.

Doppelblindstudien

Prüfungen ohne Kontrollgruppe können bis auf wenige Ausnahmen – zum Beispiel wenn sich eine Plazebobehandlung aus ethischen Gründen verbietet – nicht als Nachweis einer therapeutischen Wirksamkeit anerkannt werden. Eine besonders sichere Basis zur Bewertung bieten Doppelblindstudien, in denen zunächst weder die behandelnden Ärzte noch die Patienten wissen, ob ein wirkstoffhaltiges oder wirkstofffreies Mittel angewendet wird.

Die Fragestellung, die untersucht wird, muss therapeutisch relevant sein und vorab definiert werden. Möglicherweise werden im Studienverlauf positive Effekte erkennbar, die zu prüfen gar nicht beabsichtigt war. Diese können nachträglich nicht als durch die Studie nachgewiesen geltend gemacht werden.

Schließlich müssen auch noch die untersuchten Endpunkte der Studie der Fragestellung angemessen sein (zum Beispiel die Reduzierung der Sterblichkeit an definierten Folgeerkrankungen durch die Senkung des zu hohen Blutdrucks).

Statistik allein genügt nicht

Ein Wirksamkeitsnachweis kann auf der Basis der statistischen Auswertung als Aussage mit einer geringen, nach internationaler Übereinkunft festgelegten Irrtumswahrscheinlichkeit (weniger als 5 Prozent) formuliert werden. Statistisch gesicherte Ergebnisse von Effekten, deren medizinisch-therapeutischer Nutzen umstritten ist, können zum Nachweis einer therapeutischen Wirksamkeit nicht als ausreichend anerkannt werden. Die klinische Relevanz ist höher zu bewerten als die alleinige statistische Signifikanz.

Plazeboeffekt

Um die therapeutische Wirksamkeit eines Arzneimittels zu prüfen, werden so genannte randomisierte kontrollierte klinische Studien durchgeführt. In diesen werden die Testpersonen nach dem Zufallsprinzip auf zwei Gruppen verteilt: Die einen werden mit dem zu prüfenden Arzneistoff behandelt, die anderen bekommen ein Mittel, das sich von dem Medikament äußerlich nicht unterscheidet, aber keinen Wirkstoff enthält – ein Scheinmedikament (Plazebo).

Weder die Patienten noch die Ärzte wissen, wer das richtige und wer das Scheinmedikament erhält. Alles andere jedoch, was zur Behandlung dazugehört, ist bei beiden Gruppen gleich: die Art der Betreuung durch die Ärzte, die Zeit, die die Behandelnden aufwenden und so weiter. Erst wenn die Effekte der Therapie ermittelt und dokumentiert sind, wird aufgedeckt, wer den Arzneistoff und wer das Scheinmedikament bekommen hat.

Mit dieser Vorgehensweise soll geklärt werden, welcher Anteil der beschriebenen Effekte tatsächlich dem Arzneimittel zuzuschreiben ist und was auf dem Prozess des Behandelns an sich beruht. Schließlich kann bereits das Gefühl, behandelt zu werden, Beschwerden lindern, und die Hoffnung, dass nun alles besser wird, kann die Heilung vorantreiben. All dies gehört zu dem so genannten Plazeboeffekt; dieser ist also mehr als die Wirkung des Scheinmedikaments.

Das Ausmaß des Plazeboeffekts schwankt je nach Art der Krankheit und Anordnung der Studie erheblich. Er kann zwischen 20 und 70 Prozent liegen. Das bedeutet, dass manchmal 20 Prozent der Kranken nach einer Scheinbehandlung eine Besserung vermelden, manchmal sogar 70 Prozent. In ähnlicher Häufigkeit treten auch unerwünschte Wirkungen nach Plazebos auf

Kombinationspräparate

Arzneimittel mit mehreren Wirkstoffen (Kombinationspräparate) bieten im Vergleich zu solchen mit nur einem Wirkstoff (Monopräparate) nur selten Vorteile. Die Arzneimitteltherapie erfordert aber in der Regel die individuelle Dosierung einzelner Wirkstoffe. Für die Bewertung solcher fixen Kombinationen muss daher zunächst beurteilt werden, ob die Mischung der einzelnen Komponenten zweckmäßig ist. Wenn dieses Urteil nicht positiv ausfällt, erübrigt sich ein Wirksamkeitsnachweis, da die jeweilige Kombination grundsätzlich nicht als sinnvolles Arzneimittel anerkannt werden kann, gleich, in welchem Anwendungsbereich.

Für die Bewertung fixer Kombinationen haben sich international als Standard die so genannten Crout’schen Kriterien bewährt. (J. R. Crout war in den 70er Jahren Direktor der amerikanischen Zulassungsbehörde Food and Drug Administration.) Diese Kriterien tragen den Erfordernissen der praktischen Anwendung von Arzneimitteln Rechnung: Sie werden der Forderung nach Unbedenklichkeit und Sicherheit von Arzneimitteln ebenso gerecht wie dem Problem des Missbrauchs und der möglichen Vorteile im Hinblick auf die richtige Anwendung (Compliance).

Wenn zum Beispiel ältere Menschen im Verlauf eines Tages mehrere Wirkstoffe einnehmen müssen, kann es hilfreich sein, sie als Kombination zu verabreichen, um damit die Einnahme der notwendigen Arzneimittel zu vereinfachen. Die Crout’schen Kriterien beabsichtigen also keineswegs, jegliche Anwendung von fixen Kombinationspräparaten zu verhindern. Nach diesen Kriterien gilt die Kombination von Inhaltsstoffen in Arzneimitteln als sinnvoll, wenn nachgewiesen ist, dass

  • jeder einzelne Inhaltsstoff in Bezug auf das beanspruchte Anwendungsgebiet therapeutisch wirksam ist und
  • die Dosierung jedes einzelnen Inhaltsstoffs im Hinblick auf die Höchstdosierung, die Anwendungshäufigkeit und -dauer so bemessen ist, dass eine nennenswerte Patientenanzahl einer solchen fixen Kombination bedarf und sie wirksam und unbedenklich (im Sinne des Verhältnisses von Nutzen zu Risiko) ist, und
  • die zugefügten Inhaltsstoffe die Wirksamkeit und/oder Unbedenklichkeit des Hauptinhaltsstoffs erhöhen oder die Möglichkeit des Missbrauchs des Hauptinhaltsstoffs verringern oder
  • die fixe Kombination von Inhaltsstoffen einen größeren therapeutischen Effekt hervorruft oder größere Unbedenklichkeit bietet als jeder einzelne Inhaltsstoff für sich.

Crout´sche Kriterien

Diese Aspekte sind im deutschen Arzneimittelgesetz berücksichtigt. Die Crout’schen Kriterien wurden auch bei unseren Bewertungen angewendet, um Kombinationspräparate auf ihre zweckmäßige Zusammensetzung zu prüfen. Erst wenn das Ergebnis dieser Prüfung positiv war, kam die möglicherweise nachgewiesene Wirksamkeit des Mittels für die therapeutische Behandlung zum Tragen. Dass zum Beispiel eine Kombination aus zwei Schmerzwirkstoffen schmerzdämpfend wirkt, kann nicht erstaunen. Die Frage aber, ob es sinnvoll ist, diese Schmerzwirkstoffe zu kombinieren, muss über die Anwendung der Crout’schen Kriterien geprüft werden. Die Antwort spiegelt sich in den Bewertungen der einzelnen fixen Arzneimittelkombinationen wider.

Aus unserer Sicht gelten diese Kriterien für Präparate mit chemisch-synthetischen Wirkstoffen und Präparate mit pflanzlichen Extrakten gleichermaßen. Vor allem, wenn für einzelne Komponenten Negativurteile vorliegen, muss durch vergleichende klinische Studien nachgewiesen werden, dass die Kombination mit der negativ bewerteten Komponente ein therapeutisch besseres Ergebnis erzielt als eine Kombination ohne diese Komponente. Nur dann kann der therapeutische Wert der Kombination möglicherweise anerkannt werden.

Darüber hinaus gibt es bei Kombinationspräparaten noch eine Sichtweise, die auf pharmakologischen Sachverstand gründet. Der Aufbau einer Studie, die die therapeutische Wirksamkeit eines Mittels mit mehr als drei Wirkstoffen belegen soll, ist derart kompliziert, dass sie kaum je durchgeführt werden wird. Darum haben sich die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland darauf geeinigt, Kombinationspräparate mit mehr als drei Wirkstoffen als nicht verordnungsfähig anzusehen.

Unterschiede zu anderen Beurteilungen

Es ist denkbar, dass mit anderen Methoden und durch die Beschränkung auf die Zulassungsanforderungen des Arzneimittelgesetzes oder mit anderen Prüfkriterien sich auch andere Beurteilung ergeben als die hier nachlesbaren. Dies kann sich auch auf die Arbeit des deutschen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte beziehen, das unter Betrachtung der Daten zu Einzelarzneimitteln Zulassungsentscheidungen trifft. Das Institut berücksichtigt vor allem den Nachweis der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutischen Qualität sowie die Zweckmäßigkeit der Kombination bei einem einzelnen Arzneimittel (absoluter Nutzen). Es darf weder geprüft werden, ob dieses neue Mittel in Relation zum verfügbaren Markt aus therapeutischen Gründen überhaupt erforderlich ist, noch welchen Rang es unter den Alternativen einnimmt.

STIFTUNG WARENTEST und Verein für Konsumenteninformation berücksichtigen mit ihren Bewertungen aber auch die therapeutische Stellung der Arzneimittel bestimmter Indikationsbereiche zueinander (relativer Nutzen) und gehen damit über die Zulassungskriterien des Bundesinstituts hinaus, sind also strenger.

Für bestimmte Arzneimittelgruppen, so zum Beispiel für viele pflanzliche Mittel, liegen nur vereinzeltes Erfahrungswissen und andere kaum prüfbare Therapieberichte vor, die zudem in Zeitschriften unterschiedlicher Qualität veröffentlicht sind. Die von uns verwendete Methodik lässt dann kaum eine positive Bewertung dieser Mittel zu.

Bewertung gemäß Anwendungsgebiet

Es besteht der Grundsatz, dass jedes Produkt für das Anwendungsgebiet bewertet wird, für das es laut Herstellerangaben eingesetzt werden soll. Im Idealfall sollte es also so sein, dass die Bezeichnung der Krankheit oder Störung, die der Hersteller in der Packungsbeilage angibt, und die, unter der der Wirkstoff in dieser Datenbank abgehandelt wird, identisch sind. Leider sind – vor allem im Bereich der Mittel für die Selbstbehandlung – die Bezeichnungen der Hersteller keineswegs so präzise und eindeutig, wie es für eine klare Zuordnung notwendig wäre. So fassen die Hersteller ihre Indikationsansprüche zum Beispiel sehr weit. Wir haben versucht, diese Vielfalt in einer Ihnen – unserer Meinung nach – bekannten und einheitlichen Überschrift zusammenzufassen.

Darüber hinaus kommt es nicht selten vor, dass sich ein Hersteller – vielleicht aufgrund neuer Forschungsergebnisse – entscheidet, die Anwendungsgebiete seines Produkts neu zu formulieren. Dann können Präparate mit demselben Namen im Handel sein, die sich oft nur durch einen kleinen Zusatz unterscheiden, aber andere Anwendungsgebiete für sich beanspruchen und dementsprechend anders bewertet werden müssen.

Wenn in der Fachinformation einer Salbe mit Heparin steht: „Zur unterstützenden Behandlung bei akuten Schwellungszuständen nach stumpfen Traumen (zum Beispiel Zerrung, Prellung, Quetschung, Bluterguss, Verstauchung), oberflächlicher Venenentzündung, sofern diese nicht durch Kompression behandelt werden kann“, wird dieses Mittel sowohl im Abschnitt Bewegungsapparat bei „Verstauchung, Schwellung, Entzündungen“ als auch im Abschnitt Herz und Kreislauf bei „Venenerkrankungen“ besprochen und dafür bewertet. Nennt ein heparinhaltiges Produkt aber außerdem noch Frostschäden (zum Beispiel „Frostbeulen“) als Anwendungsgebiet, bleibt das unberücksichtigt, weil wir hierfür kein eigenes Anwendungsgebiet definiert haben.

Hilfsstoffe üblicherweise nicht bewertet

Hinweis: Bei der Bewertung wurden nur jene Inhaltsstoffe des Arzneimittels berücksichtigt, von denen eine therapeutische Wirksamkeit erwartet wird. Hilfsstoffe, wie sie zum Beispiel notwendig sind, um Tabletten herzustellen, gingen in die Bewertung nicht mit ein. Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Augen- und Nasentropfen sind häufig mit Konservierungsmitteln versetzt. Produkte mit einem solchen Hilfsmittel wurden um eine Stufe abgewertet, wenn Konservierungsmittel an der Schleimhaut der Augen und Nase solche unerwünschten Wirkungen auslösen können, es aber Produkte gibt, die ohne einen solchen Zusatz auskommen.

Bewertungsstufen

Der Bewertung der hier aufgeführten Medikamente liegen vier Stufen zu Grunde.

  1. Geeignet für die Behandlung des jeweiligen Krankheitsbilds sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit bei der betreffenden Indikation ausreichend nachgewiesen ist, die ein positives Nutzen-Risiko- Verhältnis und einen hohen Erprobungsgrad aufweisen. Der therapeutische Nutzen dieser Mittel ist hoch, sie gehören bei dieser Indikation zu den Standard-Therapeutika, soweit solche definiert werden können. Geeignet sind auch Mittel mit mehr als einem Wirkstoff, wenn sich die Wirkstoffe sinnvoll ergänzen.
  2. Auch geeignet sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit ebenfalls nachgewiesen ist, die aber noch nicht so lange erprobt sind wie die als „geeignet“ bewerteten. In diese Kategorie fallen vor allem neue und weniger gut untersuchte Wirkstoffe. Mit der gleichen Bewertung wurden Arzneimittel versehen, die zum Beispiel Konservierungsstoffe enthalten, wenn allgemein die Überzeugung vorherrscht, dass Arzneimittel ohne Konservierungsstoffe die geeignete Alternative darstellen. Dies kann in ähnlicher Weise auch für andere Zusatzstoffe gelten. In diese Bewertungskategorie fallen auch Arzneimittel, die zwar noch immer als Standardpräparate gelten, in der Zwischenzeit aber von neuen, besser verträglichen Mitteln in ihrem Rang als Mittel der Wahl „abgelöst“ wurden.
  3. Mit Einschränkung geeignet sind Mittel, die zwar therapeutisch wirksam sind, aber im Vergleich zu Standard-Therapeutika ein höheres oder nicht gut einschätzbares Risiko bergen. Sie zählen daher nicht zu den Standardarzneimitteln bei den besprochenen Krankheitsbildern und werden nur unter bestimmten Bedingungen verwendet (zum Beispiel bei ganz bestimmten oder schwerwiegenden Krankheitskonstellationen). Mit dieser Bewertung werden auch jene Mittel belegt, für die nach den vorliegenden Studien die therapeutische Wirksamkeit noch nicht ausreichend nachgewiesen ist und bei denen weitere Studien erforderlich sind.
  4. Wenig geeignet sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit nicht ausreichend belegt ist, die nicht ausreichend dosiert sind und/oder deren therapeutische Wirksamkeit im Verhältnis zu den Risiken zu gering ist, sodass die wahrscheinlichen Risiken mehr Gewicht haben als der mögliche Nutzen. Wenig geeignet sind darüber hinaus Mittel mit mehr als einem Wirkstoff, wenn sich die Wirkstoffe nicht sinnvoll ergänzen oder keinen oder keinen zusätzlichen therapeutischen Nutzen aufweisen.

Quelle: Handbuch Medikamente

Leserreaktionen

Korrektur

In der Tabelle ist uns leider ein Fehler passiert. Microgynon 30 Dragees enthält als Wirkstoffe nicht wie irrtümlicherweise angegeben Ethinylestradiol und Gestoden sondern Ethinylestradiol und Levonorgestrel. Die Bewertung des Präparates ändert sich somit von „wenig geeignet“ auf „geeignet“. Wir bedauern diesen Fehler, in unserer Online-Ausgabe haben wir ihn sofort korrigiert.

Die Redaktion
(aus KONSUMENT 6/2018)

Kritik

Im Artikel zur Antibabypille sind zahlreiche Fehler enthalten, die Schlussfolgerung ist nicht evidenz-basiert. Das grundsätzliche Problem des Artikels ist die Verwechslung von Korrelation und Kausalität. Tatsächlich ist in einigen retrospektiven Analysen die Häufigkeit von Thrombosen bei gewissen Pillen häufiger gewesen. Dies ist jedoch kein Beweis einer Kausalität.

Im Gegenteil gibt es bis heute keinen plausiblen Wirkungsmechanismus, aber viele Widersprüche. Zum Beispiel: Wieso sollen Pillen mit verschiedenen Gestagenen ein unterschiedliches Risiko einer Thrombose haben, wenn die reinen gestagenhaltigen Pillen gar kein Thromboserisiko haben. Offensichtlich ist das Thromboserisiko vom Östrogen abhängig und nicht vom Gestagen. Die gefundenen unterschiedlichen Häufigkeiten von Thrombosen sind Korrelationen, welche sehr gut durch einen Verschreibungsbias der Ärzte zu erklären sind.

Sie erheben den Anspruch die verschiedenen Präparate danach einzuteilen, inwieweit sie „geeignet“ sind. De facto kategorisieren Sie diese jedoch ausschließlich nach der Häufigkeit der sehr seltenen Nebenwirkung von Thrombosen aus rein retrospektiven Analysen. So als ob es keine anderen Kriterien gäbe. Sie weisen nicht einmal darauf hin, dass es andere Aspekte bei der Verschreibung geben könnte.

Leider setzen Sie zahlreiche Mythen in die Welt bzw. bekräftigen solche. Zum Beispiel: „Doch gerade hormonelle Mittel wie Minipille, Pille, hormonhaltige Spirale, Implantat, Pflaster oder Vaginalring belasten den Körper stärker.“ Hormone sind die Kommunikation oder die Sprache des Körpers. Die Pille ist grundsätzlich sicher. Aber um wirksam zu sein, muss sie eben nicht immer zur gleichen Tageszeit eingenommen werden. Das ist ein Mythos, der vielen Frauen Druck macht. „So kann es zu gravierenden Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten kommen.“ – Bitte welche „ gravierenden“ Wechselwirkungen meinen Sie? Im Schlimmsten Fall wirkt die Pille nicht.

DDr. Christian Fiala
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Wien
(aus KONSUMENT 4/2018)

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