Ist ein „alkoholfreies“ Getränk zu 100 % frei von Alkohol?
Die Auslobung „alkoholfrei“ bedeutet nicht, dass ein Getränk zu 100 % frei von Alkohol ist. Denn die Angabe des Alkoholgehalts ist nur bei alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent vorgesehen. Bei „alkoholfreien“ Getränken dürfen bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten sein.
Auch in Fruchtsäften, Essig oder fermentierten Lebensmitteln wie z.B. Kefir können geringe Mengen an Alkohol stecken, problematisch für Schwangere und trockene Alkoholiker.