- Kontrolluntersuchungen wahrnehmen
- Immer eine Zweitmeinung einholen
- Krankenkassen zahlen nur einmal
Kreuzbiss, verkehrter Überbiss, Vorbiss – vielen Eltern mit Nachwuchs im Schulalter ist derartiges medizinisches Vokabular nicht fremd. Schätzungen des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden (VÖK) zufolge leiden rund 40 Prozent aller Kinder und Jugendlichen an einer Zahnfehlstellung. Jährlich werden in Österreich etwa 100.000 kieferorthopädische Behandlungen ausgeführt.
Dass die Zahnspange für viele Kinder und Jugendliche zum Alltag gehört, hat dabei keineswegs allein ästhetische Gründe. Es gibt eine Reihe von Indikationen, die eine Korrektur des Gebisses in früher Jugend aus medizinischer Sicht notwendig machen.
Schiefe Zähne oder Zahnfehlstellungen können etwa Zahnfleischerkrankungen oder Karies begünstigen. In gravierenden Fällen drohen eine verstärkte Abnutzung der Zähne, Veränderungen des Kieferknochens oder Probleme mit dem Kiefergelenk.
Abklärungen in bestimmten Lebensphasen
Damit Korrekturen von Zahnfehlstellungen auch zum gewünschten Resultat führen, sind einige wichtige Grundsätze zu beachten. So hilft die bestangepasste Spange wenig, wenn sie zum falschen Zeitpunkt eingesetzt wird. Um Fehler wie diesen zu vermeiden, sollten in bestimmten Lebensphasen des Kindes kieferorthopädische Untersuchungen erfolgen.
Die erste Abklärung steht im Alter von zirka vier Jahren an, denn bereits im Milchgebiss kommen Fehlstellungen vor. Korrekturen sind in diesem Alter allerdings nur in Ausnahmefällen wie einem offenen Biss oder einem Kreuzbiss sinnvoll und notwendig. Entscheidend für einen Eingriff ist dabei unter anderem auch, dass die Eltern ihrem Kind auf jeden Fall das Lutschen an Daumen oder Schnuller abgewöhnt haben.