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Zahnregulierung bei Kindern - Nicht zu früh beginnen

  • Kontrolluntersuchungen wahrnehmen
  • Immer eine Zweitmeinung einholen
  • Krankenkassen zahlen nur einmal

Kreuzbiss, verkehrter Überbiss, Vorbiss – vielen Eltern mit Nachwuchs im Schulalter ist derartiges medizinisches Vokabular nicht fremd. Schätzungen des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden (VÖK) zufolge leiden rund 40 Prozent aller Kinder und Jugendlichen an einer Zahnfehlstellung. Jährlich werden in Österreich etwa 100.000 kieferorthopädische Behandlungen ausgeführt.

Dass die Zahnspange für viele Kinder und Jugendliche zum Alltag gehört, hat dabei keineswegs allein ästhetische Gründe. Es gibt eine Reihe von Indikationen, die eine Korrektur des Gebisses in früher Jugend aus medizinischer Sicht notwendig machen.

Schiefe Zähne oder Zahnfehlstellungen können etwa Zahnfleischerkrankungen oder Karies begünstigen. In gravierenden Fällen drohen eine verstärkte Abnutzung der Zähne, Veränderungen des Kieferknochens oder Probleme mit dem Kiefergelenk.

Abklärungen in bestimmten Lebensphasen

Damit Korrekturen von Zahnfehlstellungen auch zum gewünschten Resultat führen, sind einige wichtige Grundsätze zu beachten. So hilft die bestangepasste Spange wenig, wenn sie zum falschen Zeitpunkt eingesetzt wird. Um Fehler wie diesen zu vermeiden, sollten in bestimmten Lebensphasen des Kindes kieferorthopädische Untersuchungen erfolgen.

Die erste Abklärung steht im Alter von zirka vier Jahren an, denn bereits im Milchgebiss kommen Fehlstellungen vor. Korrekturen sind in diesem Alter allerdings nur in Ausnahmefällen wie einem offenen Biss oder einem Kreuzbiss sinnvoll und notwendig. Entscheidend für einen Eingriff ist dabei unter anderem auch, dass die Eltern ihrem Kind auf jeden Fall das Lutschen an Daumen oder Schnuller abgewöhnt haben.



 

Der richtige Zeitplan

Erste Phase des Zahnwechsels

Der nächste wichtige Untersuchungstermin steht in der ersten Phase des Zahnwechsels an, wenn die Schneidezähne wechseln. Auch in diesem Zeitraum werden Korrekturen nur bei Kreuzbissen oder besonders ausgeprägten Kieferfehlstellungen ausgeführt.

Meist beginnt eine kieferorthopädische Behandlung im Alter von zehn bis zwölf Jahren. Zu diesem Zeitpunkt brechen die Backenzähne durch (2. Phase des Zahnwechsels). Klammern oder Spangen können dann das Kieferwachstum bremsen oder beschleunigen und die Zähne in die richtige Position lenken.

Zu früher Behandlungsbeginn

Doch nicht alle Kieferorthopäden halten sich an den richtigen Zeitplan. Experten bemängeln, dass Zahnregulierungen häufig zu früh erfolgen, ohne dass eine entsprechende Indikation vorliegt.

Ebenfalls kritisiert werden unrealistische Angaben bei zu frühzeitigem Beginn. So wird Eltern immer wieder die Auskunft gegeben, dass die Korrektur in einem Zeitraum von zwei Jahren abgeschlossen sei, vielfach erstreckt sich die Behandlung jedoch über einen erheblich längeren Zeitraum.

Zuzahlung der Krankenkassen

Zuzahlung der Krankenkassen

Ein zu früher Behandlungsbeginn ist nicht nur mit gesundheitlichen Konsequenzen für die jungen Patienten verbunden, sondern kann auch für die Eltern unkalkulierte finanzielle Belastungen nach sich ziehen.

Im Vertrag mit den Krankenkassen ist nämlich eine Übernahme der Kosten in Höhe von 50 bis 100 Prozent (je nach Kasse) des Vertragstarifes für herausnehmbare Regulierungen vorgesehen. Dieser Vertragstarif beträgt derzeit pro Behandlungsjahr 784 Euro (Stand 2010). Falls beide Elternteile nicht dieselbe Krankenversicherung haben, lohnt sich unter Umständen das Nachfragen, welcher Träger einen höheren Kostenanteil übernimmt.

Nur bei medizinischer Indikation 

Eine Kostenübernahme durch die Kasse erfolgt aber nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Wird aufgrund einer falschen Planung eine zweite Regulierung notwendig, müssen die Kosten zur Gänze von den Eltern übernommen werden. Auch die Dauer der Behandlung ist nicht unerheblich.

Die Krankenkassen gewähren ihren Zuschuss im Normalfall für drei Jahre. Seit über drei Jahrzehnten sind festsitzende Zahnregulierungen für den Großteil der Zahn- und Kieferfehlstellungen Mittel der Wahl. Diese sind erheblich teurer (1.800–2.200 Euro pro Behandlungsjahr) als die herausnehmbaren Regulierungen und im Vertrag mit den Krankenkassen nicht eingeschlossen. Dennoch leisten die Kassen Zuzahlungen (derzeit meist in Höhe von 313 Euro).

Fragestellungen im Test

Fragestellungen im Test

Welche Technik wann zum Einsatz kommt, wird vom Kieferorthopäden entschieden. In unserem Test, der in Kooperation mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erfolgte, sind wir folgenden Fragen nachgegangen: Wird auf den richtigen Zeitpunkt einer Regulierung Rücksicht genommen? Welche Maßnahme ist sinnvoll? Welche Kosten sind in etwa zu erwarten? Außerdem interessierte uns eine ungefähre Abschätzung der Behandlungsdauer.

Die exakte Behandlungszeit, die genauen Kosten und Art der Zahnspange lassen sich erst im Rahmen eines privat zu bezahlenden Diagnosepaketes abklären, das im Vorfeld der Regulierung obligatorisch ist. Getestet wurden insgesamt 11 Kieferorthopäden in Wien. Wir konfrontierten die Ärzte mit zwei eindeutigen Situationen.

Bei der Testperson 1 hat die Therapie möglichst bald zu erfolgen, da sonst Spätfolgen zu erwarten sind. Ein Panoramaröntgen wurde vorgelegt. Bei der jüngeren Testperson 2 ist dagegen weder aus medizinischen noch ästhetischen Gründen im Testzeitraum eine Therapie notwendig. Ein Röntgenbild lag bei Testperson 2 nicht vor, da dies aus kieferorthopädischen Gründen nicht notwendig war. Beide Kinder wurden von je einem Elternteil in die Ordinationen begleitet. 

Beratungsqualität unterschiedlich

Es zeigte sich, dass die Kieferorthopäden mit Testszenario 1 relativ gut zurechtkamen. Alle unterbreiteten  einen adäquaten Therapievorschlag (Zahnspange).

Sechs Ärzte informierten darüber, warum eine Regulierung notwendig ist. Fünf Ärzte schätzten die voraussichtliche Behandlungsdauer richtig ein. Was die Häufigkeit der Kontrolltermine angeht, wurden die  Eltern in einigen Fällen im Unklaren belassen. Einige Kieferorthopäden erwähnten zudem nicht, dass die Kosten für das Diagnosepaket privat zu tragen sind.

Dass es für einige Ärzte nur zu einem durchschnittlichen bzw. weniger zufriedenstellenden Testergebnis reichte, lag vor allem am Testszenario 2. Hier wurde in drei Ordinationen ein Eingriff für notwendig erachtet. Fazit unseres Tests: Eltern sollten in jedem Fall eine Zweitmeinung einholen und sich insbesondere bei jüngeren Kindern nicht auf nur eine Expertise verlassen

Testtabelle: Zahnregulierung bei Kindern

Tabellenparameter: Das haben wir erhoben

So lesen und verstehen Sie die Tabelle

TERMINVEREINBARUNG UND BESUCHSZEIT:

Kosten Erstinfo genannt: Hat die Ordination schon beim Anruf auf etwaige Kosten hingewiesen?
Kosten der Erstinformation in Euro: Acht Ärzte boten die Beratung als Kassenleistung an, drei privat (von denen berieten zwei kostenlos).
Beratungsdauer: So lange dauerte das Gespräch im Behandlungsraum.

ALLGEMEIN: Wartezeit, Freundlichkeit, allgemeiner Eindruck der Ordination, Sauberkeit ...

BEFUNDAUFNAHME: So wurde der Patient untersucht

In Mund geschaut: Haben die Ärzte in den Mund des Patienten geschaut? (Manche blicken nur kurz in den Mund, manche untersuchen gründlich Zähne und Kiefergelenk.)
Fotodokumentation: Macht der Arzt von einem Patienten, der sich über eine etwaige Zahnspange informieren möchte ein Foto der Kiefersituation? Das deutet auf gründliche Arbeit (Dokumentation).
Panoramaröntgen angesehen: Patient 1 hatte ein aktuelles Panoramaröntgen bei sich. Hat es der Arzt angesehen?
Röntgen verlangt: Bei Patient 2 war die Neuanfertigung eines Röntgenbildes nicht nötig, ein Blick in den Mund genügt. - Einige Ärzte zeigten Ärger, dass die Tester die routinemäßige Neuanfertigung eines Röntgenbildes verweigerten.
Mundhygiene angesprochen: Wer eine Zahnspange trägt, muss die Zähne sorgfältigst reinigen. Hat der Arzt dies in der Beratung vermittelt?
Mitarbeit angesprochen: Lehnt ein Patient die Zahnspange insgeheim ab, dann scheitert auch die Behandlung. Hat der Arzt diesen Punkt deutlich angesprochen?
Zahnwechsel angesprochen: Für die richtige Behandlung bei Patient 2 ist es wichtig, wie der Zahnwechsel verläuft.
Kariesverdacht angesprochen: Patient 1 hatte an einem Zahn Karies (sie war am Panoramaröntgen sichtbar). Vor der Behandlung mit der Zahnspange sollte diese Karies entfernt werden. Hat der Arzt diese Karies angesprochen?

THERAPIEVORSCHLAG: Welche Therapie hat der Arzt empfohlen?

Regulierung empfohlen: Vor dem Test wurde von Experten geklärt: Patient 1 brauchte eine Zahnspange. Patient 2 braucht keine. Letzterem eine Zahnspange zu empfehlen wäre ein schwerer Fehler (führt zu Abwertung des Testergebnisses).
Frühest möglicher Beginn empfohlen: Bei Patient 1 wäre ein "Ja“ die richtige Antwort.
Festsitzend: Für Patient 1 ist eine festsitzende Zahnspange die beste Methode.
Herausnehmbar: Eine abnehmbare Zahnspange wäre bei beiden Patienten eine falsche Behandlung.
Kontrolle notwendig: Bei Kindern im Zahnwechsel sollte kontrolliert werden, ob sich die Zähne gut einordnen. Darauf sollte der Arzt bei der Beratung hinweisen.
Kein Therapiedruck: Wenn das Kind keine Zahnspange benötigt, darf der Arzt auch keine Therapie empfehlen.
Alternativen besprochen: Das Zahnärztegesetz verpflichtet den Arzt in § 18 Risiken der Behandlung und Alternativen zu nennen. Sie anzusprechen ist ein Zeichen gründlicher Beratung.
Zu Diagnosepaket gedrängt: In der Vergangenheit berichteten uns Patienten, dass Zahnärzte sie zum umfassenden Diagnosepaket drängten ohne auf die Kosten hinzuweisen.

FINANZIELLE BERATUNG: Neben der medizinischen der zweite wichtige Teil der Beratung.

Kosten Diagnosepaket genannt: Vor der Behandlung mit einer Zahnspange muss es eine gründliche Diagnose geben (sogenanntes Diagnosepaket). Informiert der Arzt über die Kosten dieses Diagnosepakets?
Voraussichtliche Gesamtkosten besprochen: Hat der Arzt über die voraussichtlichen Gesamtkosten informiert? - In einigen Fällen haben Ärzte gesagt, dass sie die Fehlstellung bei Patient 1 nicht selbst behandeln und den Patienten zu Spezialisten weitergeschickt (in der Tabelle als "entfällt“ vermerkt.) Der Richttarif bei festsitzenden Zahnspangen beträgt für die Gesamtbehandlung etwa 5200 Euro (Stand 2010).
Information Krankenkassen-Zuschuss: Die Krankenkassen zahlen – in unterschiedlicher Höhe – einen Zuschuss zur kieferorthopädischen Behandlung. Hat der Arzt darüber informiert? - Wenn der Arzt die Behandlung nicht selbst macht ist in der Tabelle ein "entfällt“ vermerkt.

ZIELE UND ZEITRAHMEN: Vermittelt der Arzt klar Ziele und Dauer der Therapie?

Regulierung medizinisch/ästhetisch begründet: Bei Patient 1 gibt es handfeste medizinische Gründe, warum die Zahnspange nötig ist.
Voraussichtliche Tragedauer in Jahren: Wie gut wurde darüber informiert?
Häufigkeit der Kontrolltermine: Um entscheiden zu können muss der Patient vorher wissen, wie oft ein Kontrollbesuch nötig ist.

GESAMTEINDRUCK: Wie war der subjektive Gesamteindruck, den der jeweilige Arzt auf die Testpersonen machten?

Beratung kompetent: Wirkte der Arzt oder die Ärztin bei der Beratung kompetent?
Erklärungen verständlich: Manche Ärzte überschütten den Patienten mit unverständlichen medizinischen Ausdrücken …
Möglichkeit zu fragen: Konnten Patient oder Begleiter fragen oder hat der Arzt das eher erschwert?
Umgang mit Kind/Freundlichkeit: Manche Ärzte behandeln Kinder wie ein zu untersuchendes Objekt und reden über dessen Kopf nur zu den Eltern. In diesem Test war das nicht der Fall.

Zusammenfassung

  • Zahnregulierung: Bei einer Zahnregulierung kommt es neben der angewandten Methode vor allem auf den richtigen Behandlungszeitpunkt an.
  • Kostenübernahme: Die Krankenkassen über­nehmen nur einen Teil der Kosten. Die Zuzahlung erfolgt pro Behandlungsjahr, jedoch maximal für drei Jahre.
  • Zweitmeinung: Bevor mit einer Zahnregulie­rung begonnen wird, sollte immer eine Zweit­meinung eingeholt werden. Erkundigen Sie sich bei der Terminvereinbarung, ob für die Beratung Kosten anfallen.

Zahnregulierung

  • In Österreich existiert bislang keine staatlich anerkannte, geregelte universitäre Fach­zahnarztausbildung für Kiefer­orthopädie. Jeder Zahnarzt darf kieferorthopädische Behand­lungen durchführen. Eine Liste von kieferorthopädisch tätigen Zahnärzten und von Spezialis­ten, welche sich freiwillig einer Qualitätsprüfung unterzogen haben, finden Sie auf der  website des Verbandes Öster­reichischer Kieferorthopäden: www.voek.info.
     
  • Vor Therapiebeginn sollte immer eine Zweitmeinung eingeholt werden.
     
  • Ist eine Therapie notwendig, sollte auf einem schriftlichen Kostenvoranschlag bestanden werden. Der Zahnarzt ist gem. §18 Zahnärztegesetz verpflich­tet, über Kosten und mögliche Kostenübernahmen der Sozial­versicherungsträger zu infor­mieren.
     
  • Die Krankenkassen leisten nur dann eine Kostenrückerstat­tung beziehungsweise einen Zuschuss, wenn die Regulierung medizinisch begründet und  vom Chefarzt bewilligt ist. Die Zahlungen werden im Regelfall für 3 Jahre gewährt.
     
  • Um den richtigen Zeitpunkt einer Zahnregulierung nicht zu verpassen, sollten drei Kontroll­termine beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden eingehalten werden: Im Alter von etwa vier Jahren (Milchgebiss), im Alter von acht Jahren (früher Zahn­wechsel) und im Alter von  12 Jahren (bleibendes Gebiss). Eine Frühbehandlung (Milch­gebiss) ist nur in seltenen Aus­nahmen sinnvoll (z.B. Kreuzbiss oder lutschoffener Biss).
     
  • Voraussetzung für den Erfolg einer Zahnregulierung ist, dass die regelmäßigen Kon­trollen eingehalten werden. Zudem ist disziplinierte  Zahnpflege erforderlich. Im Vorschulalter (Volksschule) sollten Eltern die Zähne  unbedingt nachputzen.

Testkriterien

  • Die Testpersonen besuchten die elf zufällig ausgewählten Wiener Kieferorthopäden nach telefonischer Termin­vereinbarung in Begleitung jeweils eines Elternteils.
  • Nach jedem Besuch wurde jeweils ein Testprotokoll erstellt, datiert und unterzeichnet.
  • Jedes Testprotokoll wurde am Ende der Testserie von der Projektleitung auf Vollstän­digkeit und Verständlichkeit kontrolliert.
  • Alle Daten wur­den in ein Datenverarbei­tungsprogramm eingegeben. Nach erfolgter Eingabe wur­den alle Daten gegen die Originaldaten verglichen (100% Source Data Verifi­cation).

Anbieter

Bauer Dr. Walter
Stockholmer Platz 2
A-1100 Wien
01 689 46 46

Charwat Dr. Erich-Hans
Altmannsdorfer Straße 176-182/61
A-1230 Wien
01 667 33 17

Chiari MR Dr. Sibylle
Himmelstraße 18
A-1190 Wien
01 320 68 32

Haberler Dr. Doris
Währinger Straße 70
A-1090 Wien
01 317 92 12

Hauke Dr. Wolf Dietrich
Praterstraße 40/4
A-1020 Wien
01 214 65 77

Jasek Dr. Helmut
Autokaderstraße 3-7/7/2
A-1210 Wien
01 270 51 30

Morgenstern Dr. Georg
Kienmayergasse 31/11
A-1140 Wien
01 985 64 29

Novacek-Plachetzky Dr. Ursula
Fasangasse 7/22
A-1030 Wien
01 798 45 82

Ordination DDr. Freudenthaler
Reichratsstraße 7/11
A-1010 Wien
01 405 92 21

Rasinger-Wölbitsch Dr. Imma
Spittelbreitengasse 23/12
A-1120 Wien
01 815 51 45

Thornton Dr. Barbara
Kagraner Platz 14
A-1220 Wien
01 204 262 514
 

Zahnarzthelferinnen - Ein Kommentar von Manfred Tacha

Manfred Tacha (Bild: Wilke)
Redakteur
Manfred Tacha

 

„Gespräch war stressig, eher unangenehm, weil die Dame irgendwie nicht so patent wirkte und ich nicht alles akustisch verstanden habe.“ So steht es in einem der Protokolle zu unserem Test „Zahnregulierungen bei Kindern“. - Zahnarzthelferinnen sind wichtig, sehr wichtig -  und gleichzeitig völlig unterschätzt.

Telefonische Terminabsprache

Das war eine Beobachtung unseres Tests. Für diese Erhebung mussten unsere Test-Patienten zunächst in den jeweiligen Ordinationen anrufen und einen Termin ausmachen. „Welcher Arzt hat sie denn zu uns geschickt?“ war gleich die nassforsche Frage in der ersten Ordination, mit denen die Zahnarzthelferin einen Tester konfrontierte. „Das muss die Frau Doktor wissen!“

Selten fragten die Damen am anderen Ende der Leitung von sich aus, was denn das konkrete Anliegen sei. Kurz: Die Zahnärztlichen Assistentinnen (ZAS), wie sie auch genannt werden, zeigten im Umgang mit Patienten sehr unterschiedliche Fähigkeiten.

Perlen und Feldwebel

Da waren wahre Perlen (z.B. Ordination Morgenstern und Chiari), die Interesse an diesem Menschen, der da anruft, signalisierten. Da waren die Feldwebel („Sie haben ihre E-Mail-Adresse noch nicht eingetragen!“) und da waren einige Damen, die wohl wenig Ahnung vom Fach und vom Umgang mit Patienten hatten: Terminvorschlag, Vormittag? Nachmittag? „… wie? - Das müssen sie mit dem Doktor klären.“

Eine Minute, höchstens zwei – und zack, fertig. Wenn man noch eine Frage oder ein Anliegen hatte, konnte man schon leichte Ungeduld spüren. Manche Zahnarzthelferinnen waren sprachlich-akustisch schwer zu verstehen.

Ordinationstermin

Auch beim persönlichen Besuch in der Ordination ein ähnliches Bild. Gelegentlich kompetente Damen, die von sich aus und herzlich den Kontakt zum Patienten suchen, halten und vertiefen. Das war die Minderheit. Und dann einige, die den Blickkontakt vermeiden, schnell E-Cards absammeln, Technisches klären und – wohl auf Anweisung des Arztes - möglichst unsichtbar und wortlos in der Wand verschwinden.

Beruf ohne gesetzliche Grundlage

Zahnärztliche Assistentinnen haben es schwer. Die Patienten sind anstrengend, die Arbeit meist unbedankt und schlecht bezahlt. Im zehnten Berufsjahr gibt es laut Kollektivvertrag 1160 Euro plus 60 Euro Gefahrenzulage. Der ganze Beruf hat nach jahrelangen Bemühungen noch immer keine gesetzliche Grundlage. Gesundheitsministerium, Ärztekammer und Gewerkschaft sind sich uneins: Soll die ZAS ein Gesundheits- oder Lehrberuf werden? 

In seltenen Einzelfällen traten die Damen in Augenhöhe mit den Ärzten und Patienten auf; das waren die Kompetenten und Gewinnenden. Meistens waren sie aber eher jung, wirkten eher mäßig ausgebildet und standen tief unter dem Herrn Doktor. Ich groß, du klein. Patienten spüren das.

Verantwortlich sind die Ärzte

Wie sollen solche Assistentinnen die Patienten gut betreuen und an die Ordination binden? Verantwortlich sind Arzt oder Ärztin. An ihnen liegt es, das Personal richtig auszuwählen, auszubilden, im Umgang mit den Patienten einzuweisen und angemessen zu bezahlen.

Unser Wunsch an die Zahnärzte: Wählt geeignete aus und sorgt für gute Ausbildung. Wenn die Zahnärztlichen Assistentinnen gut sind, bleiben wir Patienten der Ordination eher erhalten, selbst wenn der Herr oder die Frau Doktor einmal einen schlechten Tag hat.

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Aus dem Inhalt:

  • Zahnarzt oder Kieferorthopäde?
  • Fehlstellungen und Korrekturmöglichkeiten
  • Der richtige Zeitpunkt
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Buchtipp: "Zähne"

Woran zeigt sich die Qualität einer Krone? Was sind die Vorteile von Gold, was die Nachteile von Keramik? Lohnt es sich, für ein Implantat viel Geld auszugeben? Was gehört zu einer guten Parodontalbehandlung und bei welchen Fehlstellungen reicht die abnehmbare Zahnspange nicht?

In Ordinationen kommt die Beratung oft zu kurz. Unsere aktualisierte Neuauflage des Buches "Zähne" (www.konsument.at/zahnratgeber/) bietet fundierte und für Laien gut lesbare Informationen.

Aus dem Inhalt

  • Mutter, Baby, Kind
  • Zahn- und Kieferregulierungen
  • Zahnfleisch
  • Zahnersatz
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207 Seiten, 19,60 Euro (+ Versandspesen)

Leserreaktionen

Zweite Meinung

Auch unser Sohn benötigte im Alter von zwölf Jahren eine Zahnregulierung, da er einen stark überstehenden Eckzahn im Oberkiefer hatte. Mit einem Panoramaröntgen unserer Zahnärztin besuchte ich die nächstgelegene Kieferorthopädie. Dieser Herr Doktor meinte: „Es ist alles zu eng. Es müssen vier Zähne gezogen werden. 2 oben und 2 unten.“

Darüber war ich sehr erschrocken und besuchte eine weiter entfernte Kieferorthopädin, um eine zweite Meinung einzuholen. Die Frau Doktor war sehr freundlich. Von vier Zähnen ziehen kein Wort. Ich sprach sie darauf an. Sie meinte: „Das wird nicht notwendig sein. Wir werden alles auseinanderschieben und der Zahn wird dazwischen Platz finden. Es wird sich knapp ausgehen, aber es geht sich aus.“

Heute hat unser Sohn (19 Jahre) eine schöne Zahnstellung und bis jetzt noch keinen Zahn verloren. Ich bin dieser Ärztin sehr dankbar. Vielleicht ermutigt das andere Eltern, eine zweite Meinung einzuholen!

Elke Pusterhofer
Leoben
(aus Konsument 11/2010)

Logopäden helfen

Sie schreiben leider nur, was passieren könnte, wenn nicht reguliert wird. Bei falscher Regulierung passieren genauso große Folgeschäden wie Wurzelsterben, Zahnfleischschwund, Migräne, fehlender Halt der Zähne …

Die meisten Kinder und leider immer mehr Erwachsene bekommen Zahnspangen verpasst ohne vorangehende logopädische Betreuung. Mit der Folge, dass etwa vorstehende Zähne nach der Abnahme der fixen Zahnspange wieder nach vorne wandern wie vor der Zahnspangenanpassung, einfach deshalb, weil die Zunge noch immer an der falschen Stelle ruht oder die Lippen nicht geschlossen gehalten werden.

Logopädische Therapie kombiniert mit craniosacraler Therapie bewirkt, dass vorher geplante Zahnspangen nach Ende der logopädischen Therapie meistens nicht mehr angepasst werden mussten, weil die Kinder richtig schlucken und artikulieren lernten. Die Eltern hat das bisher immer sehr gefreut – die Zahnärztinnen und -ärzte wohl nicht!

Mag. Anna Pfleger
Diplomlogopädin
E-Mail
(aus Konsument 11/2010)

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Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

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