Youtube-Chefin Susan Wojcicki ruft zum Protest gegen EU-Urheberrechtspläne auf, Youtuber schlagen Alarm. Die Neuregelung könne das Internet "drastisch verändern". Wir sagen: Noch ist nichts entschieden.
EU-weit soll das Urheberrecht reformiert werden. Zwei Punkte stehen besonders in der Kritik: Erstens Artikel 13, der die Einführung umstrittener Uploadfilter für Onlineplattformen zur Folge haben könnte. Und zweitens Artikel 11, der die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts vorsieht.
Upload-Filter
Obwohl das Wort Uploadfilter nicht erwähnt wird, müssten Online-Plattformen künftig schon während des Uploads prüfen, ob Urheberrechte verletzt werden. Bei der Menge an Inhalten (Fotos, Videos, Musik), die täglich auf Youtube hochgeladen werden, wäre das ohne Filter kaum möglich. Mit der neuen Richtilinie soll sichergestellt werden, dass auf Plattformen wie Youtube keine Inhalte illegal online gestellt werden, d.h. ohne das Wissen, die Zustimmung oder die Vergütung des Urhebers. Befürworter sehen in der Reform also vor allem eine Unterstützung für Rechtsinhaber.
Kritiker des Uploadfilters weisen darauf hin, dass eine Maschine den Kontext von Inhalten nicht erkennen kann und warnen vor möglichen Konsequenzen. Parodien oder Zitate (Memes etc.) sind rechtlich zwar erlaubt – ein Filter würde sie aber nicht als solche erkennen. Auch ist die technische Umsetzung solcher Filter schwierig. Und vermutlich politisch schwer umsetzbar, weil Kritiker von Zensur im Internet sprechen.
Leistungsschutzrecht
Dieser strittige Artikel sieht vor, dass Suchmaschinenanbieter und ähnliche Dienste künftig Lizenzverträge mit Verlagen abschließen, wenn sie deren Inhalte mit kurzen Vorschautexten zeigen wollen. Plattformen wie Google müssten zukünftig dafür zahlen, in Diensten wie Google News Auszüge von Nachrichtenseiten zeigen zu dürfen. Eine Studie der EU-Kommission zeigt allerdings, dass solche Regelungen nicht unbedingt zu Mehreinnahmen für Medienunternehmen führen.
Noch ist nichts entschieden
Vertreter des EU-Parlaments verhandeln nun über eine letzte Version der Urheberrechtsreform mit Abgesandten der EU-Kommission und des Rates der EU. Danach stimmt das EU-Parlament im Mai 2019 nochmals ab. Kommt es zu einem Nein, wird der gesamte Prozess wiederholt. In den EU-Mitgliedsstaaten herrscht bislang keine Einigkeit. Die österreichische Ratspräsidentschaft strebt ein Ergebnis noch vor Weihnachten an. Auch der Europäische Gerichtshof könnte die momentane Auslegung der Reform noch kippen.