Im Test der Stiftung Warentest waren 11 Bodenstaubsauger. 8 davon mit Staubbeutel, 3 mit Staubbox ohne Beutel. Die Staubsauger wurden anonym im Handel eingekauft. Es wurden weder kostenlose Muster noch Prototypen getestet.
Saugen (45 %)
Staubaufnahme. Die Testexperten messen die Staubaufnahme der Staubsauger in Anlehnung an die Norm EN 60312, seit 2016 an die Norm EN 60312-1. Damit alle Prüflinge die gleichen Bedingungen haben, ist selbst der Staub genormt. Die Prüfungen auf Wilton-Teppichboden (Veloursteppich) erfolgen bei maximaler Saugleistung zuerst mit neuen Staubbeuteln bzw. leeren Staubboxen, danach mit teil- und vollgefüllten Beladungen mit DMT8-Staub. Dabei handelt es sich um einen synthetischen Staubsaugerprüfstaub, der von seiner Charakteristik her realem Hausstaub entspricht.
Die Staubbeladungen „leer“, „teilgefüllt“ und „vollgefüllt“ werden für jedes Gerät folgendermaßen ermittelt: Der Staubbeutel/die Box wird so lange in kleinen Schritten beladen, bis ein Unterdruck von 60 % des maximalen Unterdruckwerts erreicht ist. Von dieser Staubmenge entsprechen 40 % der teilgefüllten Beladung und 80 % der vollgefüllten Beladung.
Zusätzlich messen die Tester die Staubaufnahme bei einer Schiebekraft von 30 Newton. Das entspricht in etwa der Kraft, die ein Erwachsener beim Staubsaugen akzeptabel findet. Für diese Prüfung saugen die Staubsauger mit leerem Staubbeutel bzw. Behälter. Die Tester regeln die Saugleistung der Staubsauger so weit herunter, dass sich die Düsen mit maximal 30 Newton schieben lassen. Jeder Staubsauger läuft in dieser Prüfung also mit einer individuell eingestellten Saugleistung.
Ab 6/2019 wurden die Grenzwerte der Staubaufnahme vom Teppich im oberen Bereich ab „durchschnittlich“ geringfügig verschärft.
Ebenfalls neu seit 2011: Die Tester beziehen alle Staubaufnahmeergebnisse vom Wilton-Teppichboden auf die Saugergebnisse eines Referenzsaugers. Beim Saugen auf Dura-Cord-Teppichboden (ab 6/2019 Dura Stratos; Schlingenware), glattem Hartboden sowie aus Ritzen, Ecken und an Kanten (Fußleisten) wie auch bei der Grobgutaufnahme sind die Beutel und Boxen immer teilgefüllt.
Seit 6/2019 wird die Staubaufnahme von Hartboden und Ritzen auf der automatisierten Prüfeinrichtung ermittelt, auf der auch die Teppichprüfungen stattfinden. Dabei werden zwei Versuche mit einem Vorwärts- und zwei Versuche mit einem Rückwärtsstrich begonnen.
Faseraufnahme. Die Tester saugen die ebenfalls genormten Fasern von Teppichboden und Polstern mit einer teilgefüllten Beladung.
Seit 2/2018: Grobgutaufnahme von Hartboden in Anlehnung an EN 60312–1 Abschnitt 5.1 bei teilgefüllter Beladung. Aufgesaugt wird eine Mischung aus gleichen Massenanteilen von Reis und Linsen.
Ab 6/2019 wird die Grobgutaufnahme durchgeführt, indem zwei Versuche mit einem Vorwärts- und zwei Versuche mit einem Rückwärtsstrich begonnen werden.
Die Tierhaaraufnahme von Teppichboden erfolgt in Anlehnung an EN 60312–1 Abschnitt 5.5.2 bei teilgefüllter Beladung. Aufgesaugt wird eine homogene Mischung aus Hunde- und Katzenhaaren unterschiedlicher Rassen.
Handhabung (30 %)
Fünf Personen (Nutzer/innen und Fachleute) machen den Alltagtest: Sie beurteilen die Bedienungsanleitung, Auf- und Abbau der Geräte sowie Griffe, Schalter, Anzeigen und Aufbewahrung sowie das Tragen der Geräte. Weitere Prüfpunkte: Wie gut lassen sich Teppich- und Hartboden, Treppen und Polster saugen, Düsen reinigen, Staubbeutel und Filter wechseln oder die Staubbox entleeren. Auch bewerten die Testerinnen und Tester, wie gut die Düsen auf Wilton-Teppichboden gleiten und sich lenken lassen (Manövrierbarkeit). Die Schiebekraft wird bei maximaler Saugleistung beurteilt, die Manövrierbarkeit bei reduzierter Saugleistung (30 Newton). Auf Hartboden saugen die Nutzer/innen immer mit maximaler Saugleistung. Seit 2/2018: Bewertet wird das Saugen von Semmelbröseln vom Teppichboden und das Saugen von Kaffeepulver vom Hartboden.
Umwelteigenschaften (15 %)
Staubrückhaltevermögen. Die Tester vergleichen den Feinstaubgehalt in der Zu- und Abluft als Abscheidegrad. Je mehr Staub im Filter zurückbleibt, desto höher der Abscheidegrad, desto besser.
Ab 6/2019 wird auf Grundlage der Abscheidegradmessungen der logarithmische Durchlassgrad ermittelt und bewertet.
Geräusch. Die Experten ermitteln die Schallleistung in Anlehnung an die Norm EN 60704-2-1. Dabei muss das Gerät mit maximaler Leistung auf Teppichboden und auf Hartboden saugen. Seit 6/2018: Die Bewertungsgrenzen für das Geräusch wurden verschärft.
Stromverbrauch. Die Tester ermitteln während der Staubaufnahmeprüfung (s.o.) auch, wie viel Strom (elektrische Energie) der Staubsauger beim Saugen auf Wilton-Teppichboden und Hartboden verbraucht. Das Ergebnis bezieht sich auf zehn Quadratmeter. Seit 2015: Durch die Ökodesign-Verordnung sind die Anforderungen an den Energieverbrauch gestiegen. Deshalb wurden die Bewertungsgrenzen verschärft. Ab 6/2019 wurden die Grenzen nochmals verschärft.
Schadstoffe. Die Tester suchen nach PAK in Anlehnung an die Vorgaben des ZEK 01.4-08 in Griffen, Kabel, Schlauch, Stecker; seit 2016 PAK in Griffen angelehnt an AfPS GS 2014:01 PAK. Prüfung auf bestimmte Phthalate in Weichkunststoffen von Griffen nach Extraktion und Analyse mit GC/MS. Seit 5/2016 bilden Schadstoffe eine eigene Gruppe. Seit 6/2019 erfolgt die Schadstoffuntersuchung dem nächsten Absatz entsprechend.
Schadstoffe (0 %)
Seit 6/2019 werden die Griffe oder andere länger berührte Teile auf den Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Anlehnung an die GS-Spezifikation Prüfung und Bewertung von PAK bei der Zuerkennung des GS-Zeichens vom 4. August 2014 untersucht. Es werden die dort genannten 18 PAK sowie weitere PAK (z.B. Dibenzopyrene) bestimmt. Weiters werden die Griffe auf den Gehalt an Phthalatweichmachern untersucht (nach Extraktion Analyse mit GC/MS).
Haltbarkeit (10 %)
Die Motordauerprüfung läuft bei Staubsaugern mit Netzkabel unterbrochen von Ruhepausen über 600 Stunden.
Stoßprüfung (500 Zyklen). Die Staubsauger fahren 10.000 Mal über Schwellen und stoßen 1.000 Mal gegen Pfosten.
Fallprüfung: Die Saugdüse muss 1.200 Stürze aus 80 Zentimetern Höhe überstehen.
Prüfung Kabelauszug: 6.000 Züge.
Prüfung Schlauchbefestigungen: 40.000 Schwenkungen bei eingespanntem Anschlussstutzen.
Quetschen der Rohre, Schläuche und Nebenluftsteller: Die Tester belasten sie zehn Sekunden lang mit etwa 70 Kilogramm.
Sicherheit (0 %)
Die Prüfer beurteilen, ob die Geräte den Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes genügen. In Anlehnung an EN 60335-1 und -2-2 kontrollieren sie die elektrische Sicherheit der Staubsauger. Zudem prüfen sie, ob sich Nutzer an scharfen Kanten und Spitzen verletzen und beim Beutel- und Filterwechsel die Finger einklemmen können.
Abwertungen
Abwertungen sorgen dafür, dass Produktmängel sich verstärkt auf das KONSUMENT-Testurteil auswirken. Wichtig sind Abwertungen immer dann, wenn die rein rechnerische Bewertung den Mangel nicht ausreichend deutlich macht.
Folgende Abwertungen kamen zur Anwendung:
- Saugen. War Saugen „durchschnittlich“ oder schlechter, konnte das KONSUMENT-Testurteil nicht besser sein. Das Urteil Saugen konnte maximal eine Note besser sein als die Reinigungswirkung auf Teppich, Hartboden oder Ritzen und maximal zwei Noten besser als die Faseraufnahme von Teppich und Polstern und die Tierhaaraufnahme von Teppich.
- Akku. Bei „nicht zufriedenstellender“ Bewertung des Akkus wurde das KONSUMENT-Testurteil um eine Note abgewertet.
- Umwelteigenschaften. Waren die Umwelteigenschaften „weniger zufriedenstellend“, werteten die Tester das KONSUMENT-Testurteil um eine halbe Note, waren sie „nicht zufriedenstellend“ um eine Note ab. Waren die Einzelurteile Staubrückhaltevermögen oder Schadstoffe „weniger zufriedenstellend“ oder schlechter, konnte auch das Gruppenurteil Umwelteigenschaften nicht besser sein. Seit 5/2016 bilden Schadstoffe bei kabelgebundenen Saugern eine eigene Gruppe. War der Stromverbrauch „weniger zufriedenstellend“, konnten die Umwelteigenschaften nur eine Note besser sein. War das Geräusch auf Teppichboden „weniger zufriedenstellend“ oder „nicht zufriedenstellend“, konnten die Umwelteigenschaften maximal eine Note besser sein. War das Geräusch auf Hartboden „weniger zufriedenstellend“ oder „nicht zufriedenstellend“, konnten die Umwelteigenschaften maximal zwei Noten besser sein.
- Schadstoffe. Seit 5/2016: Waren Schadstoffe „weniger zufriedenstellend“, konnte das KONSUMENT-Testurteil nicht besser sein.
- Haltbarkeit. War die Haltbarkeit „nicht zufriedenstellend“, lautete das KONSUMENT-Testurteil ebenfalls „nicht zufriedenstellend“. War die Haltbarkeit „weniger zufriedenstellend“, konnte das KONSUMENT-Testurteil nur eine Note besser sein. War das Einzelurteil Motordauerprüfung „durchschnittlich“ oder schlechter oder die Stoß- und Fallprüfung „durchschnittlich“ oder schlechter, konnte das Gruppenurteil Haltbarkeit nicht besser sein.
- Sicherheit. Seit 6/2018: War die Sicherheit „weniger zufriedenstellend“, konnte das KONSUMENT-Testurteil maximal eine halbe Note besser sein.